Posts Tagged DDIV - Seite321

Bundesregierung prüft Maßnahmen für mehr bezahlbares Wohnen

Die Bundesregierung möchte die Bürger beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. So ist es im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD verankert. Aus einer Antwort der Regierung (BT-Drs.: 19/7608) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs.: 19/7324) geht nun hervor, dass die KfW Bankengruppe im Auftrag der Regierung ein Bürgschaftsprogramm zum Absenken des Eigenkapitals beim Immobilienerwerb prüft.

Viele Bundesbürger können das erforderliche Eigenkapital von 20 bis 30 Prozent des Kaufpreises oftmals nicht aufbringen. Die Bundesregierung möchte hier Abhilfe schaffen. Ein abgestimmter Vorschlag liegt allerdings noch nicht vor. Unklar ist auch, ob das Programm noch in dieser Legislaturperiode eingeführt wird.

Anpassung der Wohnungsbauprämie wird geprüft

Auch eine mögliche Anpassung der Einkommensgrenzen der Wohnungsbauprämie lässt die Bundesregierung derzeit in einer wissenschaftlichen Evaluation eruieren. Die Prämie liegt derzeit bei 8,8 Prozent der prämienbegünstigten Aufwendungen. Anspruch darauf haben Bundesbürger, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Alleinerziehende) bzw. 51.200 Euro (Lebenspartner/Eheleute) nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen wurden zuletzt 1996 angehoben und 2002 in Euro umgerechnet. Mit ersten Ergebnissen der Evaluation rechnet die Bundesregierung Ende 2019.

Erhöhung der Normalabschreibung kein Thema, Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer soll geprüft werden

Die FDP-Fraktion plädiert wiederholt für die Einführung eines Freibetrages bei der Grunderwerbsteuer, um die Nebenkosten beim Immobilienkauf zu senken. Zwar haben die Koalitionäre vereinbart, eine solche Maßnahme zu prüfen, allerdings ist die „regierungsinterne Willensbildung hierzu noch nicht abgeschlossen”, so die Antwort.

Abschlägig beantwortet die Regierung die Frage nach einer zusätzlichen steuerlichen Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau. Im Mai 2018 wurde das Gesetz für eine zeitlich befristete, flächendeckende Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen beschlossen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde im November 2018 vom Bundestag verabschiedet und liegt derzeit beim Bundesrat. In der Antwort heißt es dazu: „Eine (zusätzliche) Erhöhung der linearen Abschreibung wurde im Rahmen der Beratungen zum Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsbaus diskutiert, allerdings nicht aufgegriffen.”

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf?

Bundesjustizministerin Katharina Barley hat den Referentenentwurf zur Einführung des Bestellerprinzips beim Immobilienkauf vorgelegt. Zukünftig soll nur noch der Besteller die frei verhandelbare Provision tragen. Der Vorschlag stößt auf Kritik.

Provisionsanspruch nur noch gegenüber dem Besteller

Der Referentenentwurf sieht vor, dass Maklerverträge zukünftig nur noch in Textform geschlossen werden dürfen. Besonders entscheidend: Künftig soll der Verkäufer verpflichtet werden, die Maklervergütung zu bezahlen, wenn er den Makler beauftragt. Nur wenn der Makler ausschließlich im Auftrag des Käufers tätig wird, darf er vom Erwerber ein Entgelt fordern. Allerdings ist ein Makler nur dann ausschließlich im Interesse des Käufers tätig, wenn dieser ihm Immobilien vorstellt, die sich noch nicht in seinem Bestand befinden und für die betreffenden Objekte auch sonst noch keinerlei Abrede zwischen Verkäufer und Makler bestehen. Hat der Verkäufer den Makler vorher eingeschaltet (z. B. durch einen Vertrag oder das Überlassen des Objekts zur Vermarktung, das sog. „An-die-Hand-geben”), ist diese Ausschließlichkeit nicht mehr gegeben. Ähnlich wie beim Bestellerprinzip bei der Vermietung führt dies jedoch dazu, dass angebotene und dann vom Käufer abgelehnte Immobilien für den Makler „verbrannt” sind und er sie keinem weiteren Interessenten anbieten kann. Bei Missachtung drohe dann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 Euro.

Barley: Verbraucher schützen und fairen Wettbewerb stärken

Das Justizministerium begründet den Referentenentwurf damit, dass insbesondere auf angespannten Immobilienmärkten Käufer teilweise die volle Provision alleine tragen müssen, obwohl sie weder auf deren Höhe noch auf die Auswahl des Maklers Einfluss nehmen können. So müssen Käufer beispielsweise in Berlin, Hessen und Hamburg ohne Mitspracherecht die volle Provision zahlen. Eine Preisfindung nach Marktgrundsätzen sei dadurch erheblich erschwert. Schließlich sei das Interesse des Verkäufers, mit dem Makler über die Provisionshöhe zu verhandeln, umso geringer, je höher der Anteil des Käufers an der Provision ausfällt. Sofern von den regional üblichen Sätzen abgewichen werde, erfolge dies zumeist zugunsten des Verkäufers, so das Bundesjustizministerium. Um Verbraucher vor der Ausnutzung dieser Zwangslage zu schützen, solle nach dem Willen des Justizministeriums das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt.” verwirklicht werden. „Das sorgt für einen echten Wettbewerb und faire Preise bei den Maklerkosten”, sagte die Ministerin der Süddeutschen Zeitung.

Vorschlag stößt auf Widerstand bei CDU und FDP

Jan-Marco Luczak, stellvertretender rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, sieht den Vorschlag kritisch, da sich die Wohnungsmärkte in Deutschland regional sehr unterscheiden. So gebe es in den meisten Regionen einen ausgeglichenen Immobilienmarkt, die vom Justizministerium angeführte „faktische Zwangslage” bestehe nur in Ballungsgebieten mit angespannten Wohnungsmärkten. Das Bestellerprinzip wäre zudem ein erheblicher Eingriff in die Privatautonomie und Berufsfreiheit, so Luczak. Zielführender wären eine Absenkung der Grunderwerbsteuer und die Einführung von Freibeträgen. Daniel Föst, wohnungspolitischer Sprecher der FDP, erwartet, dass Verkäufer die Provision auf den Preis umlegen würden und sich dadurch die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhe. Auch das Bauministerium sendet kritische Signale. „Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumlage”, sagt der Parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz.

Viele Verwaltungen makeln – DDIV sprach sich gegen das Bestellerprinzip aus

Rund 40 Prozent der Immobilienverwaltungen vermitteln inzwischen Immobilien, so ein Ergebnis des 6. DDIV Branchenbarometers. Verwaltungen sind nicht zuletzt durch die oftmals langjährige Zusammenarbeit mit Eigentümergemeinschaften mit den Objekten und Liegenschaften vertraut und zudem bewährter Ansprechpartner für Eigentümer und Mieter.

Der DDIV war bereits im November 2018 zu einem Vorgespräch im Justizministerium geladen und sprach sich dort gegen die Einführung des Bestellerprinzips aus. Die Rolle des Maklers als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer sollte nach Ansicht des Spitzenverbands gewahrt bleiben. 

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular