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Erhöhung des CO2-Preises und Entlastung bei Strompreisen und für Pendler

Der nationale Emissionshandel startet im Jahr 2021 mit einem festen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne fossile Brennstoffe. Ursprünglich war ein Preis von 10 Euro vorgesehen. Im Gegenzug sollen Stromverbraucher und Fernpendler entlastet werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen und damit zwei zentrale Regelungen zur Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Klimaschutzprogramm 2030 auf den Weg gebracht.

Der CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne im Jahr entspricht 7 Cent pro Liter Benzin, 8 Cent pro Liter Diesel, 8 Cent pro Liter Heizöl und 0,5 Cent pro Kilowattstunde Erdgas. Der Einstiegspreis wird jährlich schrittweise gesteigert, bis 2025 auf 55 Euro. Ab 2026 wird der Zertifikatepreis dann durch Versteigerungen ermittelt. Für 2026 ist ein Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 vorgegeben (» der VDIV berichtete).

Die Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen als Bundeszuschuss zur anteiligen Finanzierung der EEG-Umlage eingesetzt werden. Das soll den Strom für Haushalte und Unternehmen günstiger machen. Die vom Kabinett beschlossene notwendige Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung (EEV) zur Durchführung des EEG bedarf noch der Zustimmung des Bundestages.

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Finanzielle Überlastung von Mieter- und Eigentümerhaushalten durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit

Haushalte, die über keine finanziellen Rücklagen verfügen, können durch Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit rasch in eine finanzielle Schieflage geraten. Mieterhaushalte ohne Rücklagen werden im Schnitt ab einem Verlust des Haushaltseinkommens von 100 Euro pro Monat finanziell durch Wohnkosten überlastet. Bei Eigentümerhaushalten ohne Rücklagen tritt eine Überlastung ab 450 Euro Verlust ein. Das hat der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen in der aktuellen Studie „Corona-Pandemie: Auch ein Stresstest für den Wohnungsmarkt″ ermittelt.

Die Autoren weisen darauf hin, dass Wohnkosten – also Mietzahlungen oder Zins- und Tilgungszahlungen sowie Nebenkosten wie Strom und Heizung – den mit Abstand höchsten Anteil der monatlichen Ausgaben von Haushalten ausmachen. In Zeiten der Krise sei dieser Anteil sogar steigend.

Im Ergebnis seien Haushalte in Großstädten sowie in kleineren Stadt- und Gemeindetypen gleichermaßen bedroht. Wie viele der Haushalte am Ende durch die Folgen der Corona-Krise in eine Überlastungssituation kommen werden, sei zwar im Moment noch nicht absehbar. Doch sei angesichts der wenig optimistischen gesamtwirtschaftlichen Prognosen nicht von einer schnellen Erholung der betroffenen Haushalte auszugehen.

Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen warnt davor, dass eine länger andauernde Wohnkostenüberlastung häufig eine Quelle für die Ver- und Überschuldung von Haushalten darstellt. Die Bundesregierung sollte, wenn nötig, weitere geeignete Maßnahmen zum Schutze von Mietern und Eigentümern prüfen.

Hier finden Sie die » vollständige Studie.

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