Sonderregelungen für Planungsverfahren

Bundestag und Bundesrat haben ein bis zum 31. März 2021 befristetes „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der Covid-19-Pandemie″ (Drucksache 19/18965) beschlossen. Es soll sicherstellen, dass Bau- und Umweltplanungen während der COVID-19-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder scheitern. Für Verfahrensschritte wie die Einsichtnahme in Unterlagen oder Erörterungstermine, bei denen sonst die physische Anwesenheit der Verfahrensberechtigten erforderlich ist, führt das Gesetz Ersatzmöglichkeiten ein.

Unterlagen und andere Informationen sollen über das Internet zugänglich gemacht werden. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen wird das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz kann durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gibt es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen. Daneben bleiben eine Veröffentlichung der wesentlichen Unterlagen und Entscheidungen sowie die Wahrnehmung von Verfahrensrechten im klassischen, analogen Sinn erhalten, um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen.

Das Gesetz rief unterschiedliche Reaktionen hervor. Aus Sicht des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe stellt es sicher, dass die Genehmigung von Vorhaben, das Aufstellen von Plänen und damit der dringend notwendige Bau und Erhalt unserer Infrastruktur weiter vorangetrieben werden können. Verbraucher- und Umweltschutzverbände wie der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hingegen kritisierten, die Bürgerbeteiligung als wichtiges demokratisches Instrument werde geschwächt.

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