Solargesetz Berlin ist einen Schritt weiter

Nachdem am 18. Februar bereits der Rat der Bürgermeister dem Entwurf des Solargesetzes Berlin zugestimmt hatte, wurde nun der Gesetzesentwurf am 2. März auf Vorlage von Ramona Pop (Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe) vom Senat beschlossen. Das Berliner Solargesetzt soll einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten (» der VDIV berichtete).

Geplant ist eine Solarpflicht ab Januar 2023. Kern des Gesetzes ist eine verpflichtende Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten sowie bei grundlegenden Dachsanierungen, gültig für Dächer ab einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern. Ziel ist es, 25 Prozent des Stromverbrauchs aus Solarenergie beziehen zu können. Sollte dies erfolgreich sein, könnten innerhalb von fünf Jahren ca. 37.000 Tonnen CO2 eingespart werden.

Berlin will sein Solarpotenzial besser nutzen und auch eine Vorbildfunktion für andere Länder und Kommunen übernehmen. Senatorin Ramona Pop dazu: „Berlin hat viele Dächer und damit auch sehr viel Potenzial für Solarenergie. Das wollen wir nutzen, denn Berlin braucht mehr Photovoltaikanlagen, um klimaneutral zu werden.“

Im nächsten Schritt wird der Gesetzesentwurf dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

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