Mit der Rücknahme der sogenannten Marktverfügbarkeitserklärung ist das BSI der für den 25. Mai anberaumten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht zuvorgekommen. Das Gerichtsverfahren ist damit formal beendet. Die Behörde hat zusammen mit der Rücknahme der Markterklärung eine Allgemeinverfügung zur Feststellung nach § 19 Abs. 6 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) veröffentlicht. Darin wird festgestellt, dass auf Basis der nun zurückgenommenen Allgemeinverfügung eingebaute intelligente Messsysteme nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden sind, weiter genutzt und auch weiter eingebaut werden dürfen. Damit ist für die betroffenen Messstellenbetreiber Rechtssicherheit geschaffen. Der Rolloutläuft somit wieder an. Das BSI hat eine neue rechtssichere Allgemeinverfügung angekündigt.
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