Reform des Vorkaufsrechts geplant

Um dieses Ziel zu erreichen, bildeten die Städte Berlin, München und Hamburg nun eine eigene Initiative für die Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ­ auf Landes- und Bundesebene.

Zum Hintergrund: Am 09. November entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass, um das Vorkaufsrecht auszuüben, die Annahme, dass ein Immobilienkäufer einen Mieter verdrängen könnte, nicht ausreiche. Mit diesem Urteil wurde das Vorkaufsrecht unbrauchbar gemacht.

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