Neue Verwalter-Checkliste und aktualisierte Musterverträge

Mit der jüngsten Reform des Wohnungseigentumsrechts und fortlaufender gesetzlicher Anforderungen nimmt die Auswahl und Beauftragung einer Immobilienverwaltung an Bedeutung zu. Damit Wohnungseigentümergemeinschaften die optimale Verwaltung finden und einen Vergleichsmaßstab haben, hat der VDIV Deutschland seine Verbraucher-Checkliste angepasst und überarbeitet. Vielfältig und dennoch übersichtlich werden unterschiedliche Themen angesprochen, auf die bei der Auswahl der Verwaltung geachtet werden sollte.

Die Checkliste soll Verbraucher vor einer unüberlegten Auswahl der Verwaltung schützen. „Wer Qualität einfordert, sollte vorher prüfen, an wen er sich bindet. Die Checkliste ist daher für Wohnungseigentümergemeinschaften ein guter Wegweiser“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Mindestens genauso wichtig bei der Auswahl der Immobilienverwaltung ist der entsprechende Verwaltervertrag. „Es empfiehlt sich, den neuen und gemeinsamen Vertrag von VDIV Deutschland und Haus & Grund Deutschland anzuwenden. Eigentümerinnen und Eigentümer finden hier ein ausbalanciertes Vertragswerk vor, was Verbraucherschutzinteressen stark entgegenkommt“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Der VDIV hatte die Gesetzesänderungen des 1. Quartals 2022 zum Anlass genommen, die Musterverträge zur WEG-Verwaltung, Miet- sowie Sondereigentumsverwaltung inklusive der Erläuterungen anzupassen. Die vorgenommenen Änderungen betreffen die Laufzeit der Verwalterverträge sowie die Vergütungsoptionen hinsichtlich der Mitteilungen von Verbrauchsinformationen nach der Heizkostenverordnung. Mit den Musterverträgen stellt der VDIV den Mitgliedsunternehmen der Landesverbände eine rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Sie finden die Musterverträge kostenfrei im geschützten Bereich der VDIV-Deutschland-Website. Alle weiteren Interessenten können die Dokumente kostenpflichtig hier erwerben. 

Die Verwalter-Checkliste finden Sie hier.

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