Kommt jetzt der Mietenstopp in Bayern?

Das Volksbegehren für einen sechsjährigen Mietenstopp in Bayern hat die erste Hürde genommen. Die Initiatoren haben innerhalb von drei Monaten knapp 52.000 Unterschriften in Bayern gesammelt. Damit der Antrag überhaupt zugelassen werden kann, wären 25.000 Unterschriften erforderlich gewesen. Stimmen dem zugelassenen Antrag innerhalb von zwei Wochen mindestens zehn Prozent aller in Bayern Stimmberechtigten durch Listeneintrag in den Rathäusern zu, kann der bayerische Landtag entscheiden, ob er den Gesetzentwurf annimmt.

Dieser sieht vor, in 162 Städten und Gemeinden Bayerns Mieterhöhungen für sechs Jahre gesetzlich zu unterbinden. Von der Regelung ausgenommen sollen Neubaumieten sein, vergleichsweise niedrige Mieten sollen auf 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden können. Für Verstöße sieht der Entwurf Bußgelder bis 500.000 Euro vor.

Würde der bayerische Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, käme es zum Volksentscheid. Dann stimmen alle Wahlberechtigten in Bayern darüber ab.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular