FDP mit eigenen Ideen zur Erstellung von Mietspiegeln

Die Freien Demokraten schlagen Verbesserungen beim Mietspiegel vor und halten die Verlängerung des Betrachtungszeitraums von vier auf sechs Jahre nicht für zielführend. Der Bundestag hatte darüber in 1. Lesung bereits beraten (» der VDIV berichtete) und der Bundesrat keine Einwände geäußert. Die Liberalen setzen sich mit einem eigenen Antrag (» BT-Drs. 19/15264) für einen jahresaktuellen Mietspiegel ein.

Funktion des Mietspiegels verbessern

Sie vertreten die Ansicht, dass Mietspiegel die Funktion eines Gradmessers für individualvertraglich vereinbarte Miethöhen haben. Dadurch sei es möglich, diese mit den tatsächlich gezahlten Mieten in einer Region zu vergleichen. Ein guter Mietspiegel werde dadurch der beste Schutz vor überzogenen Forderungen der Vermieter und Garant für einen fairen Mietwohnungsmarkt, so die Liberalen.

Damit sie diese Aufgabe besser als bisher erfüllen können, wird vorgeschlagen, bei der Erhebung der Daten nicht wie bislang auf freiwillige Teilnahme zufällig ausgewählter Bürger zu setzen. Um die Datenerhebung zu optimieren und dabei einen validen Mietspiegel kostengünstig für alle Gemeinden zu ermöglichen, sollten die Vermieter zur Mietpreisauskunft verpflichtet werden ‒ vorausgesetzt eine Gemeinde hat sich für die Erstellung eines Mietspiegels entschieden.

Veränderungen mit Steuererklärung verbinden

Als Prozedere wird vorgeschlagen, Meldungen über Neuvermietungen oder Änderungen der Bestandsmiete mit der jährlichen Steuererklärung zu verbinden. Da Vermieter ohnehin ihre Einkünfte aus der Vermietung angeben müssen, wäre das nach Ansicht der FDP-Fraktion mit wenig Aufwand verbunden. In diesem Rahmen könnten dann zusätzlich die wesentlichen Merkmale der Wohnung wie Größe und Baujahr mitgeteilt werden. Für Untervermietungen und Werkswohnungen sehen sie keine Auskunftspflicht vor.

Das lokale Finanzamt würde anschließend die Daten anonymisiert jeweils für das letzte Kalenderjahr an die Gemeinde weitergeben. Um sicherzustellen, dass die Anonymisierung nicht ins Leere läuft, würden Vermietungen in Häusern, die in einem Radius von 100 Metern keine Nachbarbebauung haben und in denen maximal drei Wohnungen vermietet sind, nicht vom Finanzamt an die Gemeinde weitergemeldet. Auf Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse ließe sich nach Ansicht der FDP-Bundestagsfraktion ohne großen Aufwand ein tabellarischer Mietspiegel erstellen. Die Unterscheidung zwischen einfachen und qualifizierten Versionen könnte damit entfallen, da diese Art von Übersicht genauere Aussagen über die Mietpreise liefert als die bisherigen. Zugleich gebe es keine Gründe mehr für gerichtliche Streitigkeiten über die Aussagekraft des Mietspiegels, meinen die Liberalen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular