Die Mietpreisbremse abschaffen, den sozialen Wohnungsbau nicht vorantreiben, die Grunderwerbsteuer absenken und mehr Anreize für den Neubau schaffen: Das sind die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums. Das 32-seitige Gutachten sorgte zuletzt für wohnungspolitische Diskussionen.
Der Beirat empfiehlt ein grundsätzliches Umdenken in der deutschen Wohnungspolitik. Die Mietpreisbremse erachten die Experten als weitgehend wirkungslos. Dort, wo sie wirkt, behindere sie den Abbau der Wohnungsknappheit. Auf Grund der eingeschränkten Möglichkeit von Mietsteigerungen gäbe es zudem nur wenig Anreize für Neubauten. Auch der soziale Wohnungsbau ist nach Ansicht des Beirats kein geeignetes Mittel, um den Wohnungsbau zu beleben. Er sollte zurückgefahren werden, andernfalls drohe eine Fehlleitung von Subventionen. Besser geeignet sei die Erhöhung des Wohngeldes, das Bedürftige gezielt unterstützt und die Bildung sozial schwacher Stadtteile verhindert.
Öffentlichen Nahverkehr ausbauen, Grunderwerbsteuer absenken
Zudem raten die Gutachter, den Kommunen mehr Anreize zu geben, neues Bauland auszuweisen. Da dies in vielen Großstädten Mangelware ist, solle der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zwischen den Städten und dem Umland vorangetrieben werden, um die Anbindungen zu verbessern und Pendelzeiten zu reduzieren. Darüber hinaus plädiert der Beirat in seinem Gutachten für das Absenken der Grunderwerbsteuer und bei der Reform der Grundsteuer für die Einführung einer reinen Bodensteuer, da bei diesem Modell der Immobilienbestand oder der Bodenwert zur Ermittlung der Steuerlast nicht relevant sind.
Barley: Gutachten ist unverantwortlich.
Bundesjustizministerin Katarina Barley reagierte empört auf das Gutachten und bewertete es als unverantwortlich. Jeder wisse, dass der Markt von sich aus nur wenige bezahlbare Wohnungen schaffe, so die Ministerin gegenüber der Immobilien Zeitung. Sie setzt daher auf mehr sozialen Wohnungsbau.
Beirat unterlief Fehler bei Mietpreisbremse
Rund eine Woche nach Erscheinen des Gutachtens stellte sich heraus: Die Annahmen der Experten über die Wirkungsweise der Mietpreisbremse sind falsch. Sie gingen davon aus, dass die Bremse auch für Neubauten gilt, d. h., dass auch bei einer Wiedervermietung in einem Neubau die Mieten gedeckelt sind. Neubauten, die ab Oktober 2014 errichtet wurden, sind allerdings von der Regelung befreit. Wir geben zu, dass in dem Absatz nicht ausreichend herausgearbeitet wurde, dass wir uns hier nicht auf die bereits gültige Version der Mietpreisbremse beziehen, sondern auf ein Eingreifen in den Mietmarkt im Allgemeinen, das vielleicht in der Zukunft stattfinden könnte, sagte Friedrich Breyer gegenüber der WELT. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats, Professor für Volkswirtschaftslehre, Lehrstuhlinhaber an der Universität Konstanz sowie Vorstandsmitglied beim Verein für Socialpolitik und dem Thurgauer Wirtschaftsinstitut (TWI). Wir beziehen uns auf staatliche Eingriffe allgemein, nicht auf die Mietpreisbremse nach dem Mietnovellierungsgesetz, so Beyer weiter. Allerdings findet sich im Gutachten kein Hinweis auf die Allgemeinheit dieser Aussage.
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