EU: Kein Sanierungszwang für sozialen Wohnungsbau

Die Entscheidung im Europaparlament war knapp: 349 Nein-Stimmen gegenüber 302 Ja-Stimmen. Der Änderungsantrag zur Energieeffizienzrichtlinie wurde abgelehnt. Die Ausweitung einer verpflichtenden Sanierungsrate auf Gebäude von Ländern und Kommunen sowie auf Sozialwohnungen ist somit abgelehnt.

Der Antrag sah vor, die Sanierungsrate von Sozialwohnungen auf drei Prozent pro Jahr zu erhöhen. Als „unverhältnismäßig” und „schädlich” bezeichnete die Wohnungswirtschaft die Pläne und zeigte sich angesichts der Entscheidung der EU-Parlamentarier erleichtert. Sie warnten im Vorfeld vor negativen Auswirkungen auf den sozialen Wohnungsbau und die Mietpreisentwicklung.

Anders als in einigen europäischen Ländern werden in Deutschland die Kosten für energieeffizientes und soziales Wohnen nicht vom Staat oder den Kommunen getragen. In Folge dessen hängt die Miete bei energetischen Modernisierungen vor allem von der Höhe der Baukosten ab. Die Wohnkosten steigen mit dem Sanierungsgrad.

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