EU aktualisiert Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Heizgeräten

Durch dieses regelmäßige Verfahren werden die Vorgaben der Ökodesign-Richtlinie an den heutigen Stand der Technik angepasst. Der Entwurf der Verordnung wird aktuell mit den Mitgliedsstaaten und Verbänden diskutiert. Darin ist vorgeschlagen, künftig für neue Heizgeräte einen Wirkungsgrad von 115 Prozent zu fordern. Der Wirkungsgrad ist eine Kennzahl zur Leistungsfähigkeit. Er beschreibt die Wärmeleistung eines Heizungssystems in Bezug auf die zugeführte Energie und wird zum Zeitpunkt des optimalen Betriebs der Heizung gemessen. Je höher der Wert ist, umso effizienter arbeitet die Anlage. Ein Wirkungsgrad von 115 Prozent wird von Wärmepumpen, aber auch von Hybridsystemen erreicht.

Die EU-Kommission verweist in ihrer Erklärung zur Aktualisierung der Verordnung darauf, dass die Gesamtkosten für die Verbraucher für Wärmepumpen bis 2029 niedriger sein werden als für Gaskessel – wenn man folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Den Gerätepreis.
  • Die Brennstoff- und sonstigen Betriebskosten.
  • Die Skaleneffekte durch verstärkte Investitionen.
  • Den Wettbewerb bei der Herstellung und Installation von Wärmepumpen, die durch die 115-Prozent-Anforderung gefördert werden.

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