Es ist wichtig, dass beauftragte Verwaltungsunternehmen in Fällen eines ausgelaufenen Bestellungszeitraumes eine wirksame Bevollmächtigung sicherstellen. Entsprechende Beschlussfassungen in den verwalteten Eigentümergemeinschaften für eine Neu- bzw. Wiederbestellung sind also rechtzeitig vor dem 31. August 2022 nachzuholen, sofern nicht schon geschehen.
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