E-Mobilität: Umweltbonus wird neu konzipiert

Die Förderung für Plugin-Hybride endet am 31. Dezember 2022. Der Kauf eines batterie- oder brennstoffzellenbetriebenen Fahrzeugs wird ab 1. Januar 2023 in Abhängigkeit von Nettolistenpreisen bis maximal 65.000 Euro mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst. Ab 1. September 2023 sind voraussichtlich nur noch Privatpersonen förderberechtigt. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen wird derzeit geprüft. In einem dritten Schritt gibt es ab 1. Januar 2024 nur noch einen einheitlichen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro für batterieelektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge mit Nettolistenpreis bis zu 45.000 Euro. Häufig gestellte Fragen zum Umweltbonus beantwortet das Ministerium hier.  

 

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