Der Spiegel greift Forderung nach deutlicher Vergütungssteigerung für Hausverwaltungen auf

„Unsere Branche arbeitet sich arm”, konstatierte DDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler jüngst in der DDIVaktuell. Er appellierte dabei an Immobilienverwaltungen, die Vergütungssätze für die anspruchsvolle Arbeit um mindestens 40 Prozent zu erhöhen. Seinen vielbeachteten Weckruf griff nun auch das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in der Ausgabe 38/2018 auf.

Handwerker und Baufirmen profitieren vom Immobilienboom in Deutschland. Die Vergütungen von Immobilienverwaltungen steigen jedoch nur geringfügig. Der Regelsatz in der Wohnungseigentumsverwaltung erhöhte sich 2017 um lediglich 1,5 Prozent. Im selben Zeitraum betrug die Inflationsrate allerdings 1,8 Prozent – dies bedeutet real einen Verlust. Der DDIV-Geschäftsführer fordert die Branche zu einem Umdenken auf und die Vergütungen endlich an die Realität anzupassen.

Kaßler plädiert für eine Erhöhung der Vergütungssätze um mindestens 40 Prozent und bezieht sich dabei auf die Zweite Berechnungsverordnung, die für öffentlich geförderte Eigentumswohnungen einen Regelsatz von 28,36 Euro je Einheit und Monat vorsieht. Zum Vergleich: Der privatwirtschaftliche Vergütungsdurchschnitt beläuft sich laut 6. DDIV-Branchenbarometer auf 20,21 Euro – und fällt damit um eben jene 40 Prozent geringer aus.

Eine deutliche Erhöhung der Vergütungssätze ist aus Kaßlers Sicht aus verschiedenen Gründen erforderlich und angemessen. Zum einen managen Immobilienverwalter treuhänderisch die private Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern und müssen für diese anspruchsvolle Aufgabe über 60 Gesetze und Verordnungen umsetzen, die häufig Veränderungen unterliegen.

Zum anderen sehen sie sich regelmäßig neuen Herausforderungen und Aufgaben gegenüber. Gesetzliche Änderungen, Megatrends wie die Digitalisierung, verändertes Kundenverhalten, neue Eigentümer- und Mieterstrukturen sind nur einige davon. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten hierfür tragen (bislang) die Verwaltungen. Auch hier fordert Kaßler zum Umdenken auf – und zur Etablierung üblicher marktwirtschaftlicher Mechanismen in der Verwalterbranche: Steigende Kosten dürfen und sollten wie in anderen Branchen auch auf die Kunden umgelegt werden. Angemessene Vergütungssätze haben einen zusätzlichen Vorteil: Qualifiziertes Fachpersonal muss für hochwertige Arbeit entsprechend entlohnt werden – und das müssen sich Verwaltungen leisten können.

Die Unternehmen sollten gegenüber dem Kunden klar ihr aufwändiges Tätigkeitsspektrum kommunizieren. Denn vielen Eigentümern ist schlicht nicht bewusst, wie umfangreich und aufwändig das Tätigkeitsspektrum des Verwalters ist. Würden diese Strukturen aber offengelegt, dürften viele Eigentümer auch bereit sein, höhere Vergütungssätze zu akzeptieren.

Letztlich so Kaßler, gegenüber weiteren Medien, „gehe es bei der Rechnung von 40 Prozent um acht Euro. Dreist sei die Forderung daher nicht, sondern nur angemessen.”

Den » Artikel im Spiegel sowie den » Weckruf in der DDIVaktuell können Sie hier nachlesen.

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