CO₂-Kostenaufteilungsgesetz: Neues Evaluierungsgutachten zeigt Handlungsbedarf bei Sonderfällen

Das nun vorliegende Gutachten zur Evaluierung nach § 10 CO₂-Kostenaufteilungsgesetz bestätigt: In der Mehrzahl der Mietverhältnisse wird die CO₂-Kostenaufteilung grundsätzlich effizient und anwendungssicher umgesetzt. Vor allem im Mehrfamilienhausbestand hat sich das Verfahren weitgehend in die bestehenden Abläufe der Heizkostenabrechnung eingefügt.

Gleichzeitig benennt das Gutachten klare Problemfelder für die Praxis. Besondere Herausforderungen bestehen bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Gasetagenheizungen, weil die CO₂-Kostenaufteilung hier häufig gar nicht oder nur in Einzelfällen erfolgt und der Verwaltungsaufwand hoch ist. Auch bei der Fernwärme sieht das Gutachten weiterhin Unsicherheiten, etwa wegen fehlerhafter oder verspäteter Emissionsfaktoren und unterschiedlicher Berechnungsmethoden.

Wichtig für Immobilienverwalter ist außerdem: Das Gutachten empfiehlt keinen Wechsel auf Energieausweise als Grundlage der CO₂-Kostenaufteilung. Der verbrauchsbasierte Ansatz soll beibehalten werden. Zugleich zeigt die Evaluierung, dass Mietende im Jahr 2023 in der Praxis einen deutlich höheren Anteil der CO₂-Kosten getragen haben als ursprünglich angestrebt. Das spricht für möglichen gesetzgeberischen Anpassungsbedarf beim Stufenmodell.

Auch beim Brennstoffwechsel sieht das Gutachten weiteren Prüf- und Regelungsbedarf. Für die Verwalterpraxis unterstreicht das die Bedeutung einer sauberen Wirtschaftlichkeitsprüfung und belastbaren Dokumentation. Für Nichtwohngebäude soll es dagegen vorerst bei der pauschalen hälftigen Aufteilung bleiben.

Das Gutachten bringt keine unmittelbare Rechtsänderung, zeigt aber deutlich, wo Immobilienverwaltungen besonders aufmerksam bleiben sollten – bei Sonderfällen in der Abrechnung, bei Fernwärme sowie mit Blick auf mögliche gesetzliche Anpassungen.
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Evaluationen/Gesetze-Verordnungen/veroeffentlichung-des-evaluationsberichts-zum-co2KostenAufG.pdf?__blob=publicationFile&v=8 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular