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Berliner Landgericht hält Mietpreisbremse für verfassungswidrig

Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft, da sie gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz verstoße. Die ohnehin umstrittene Regelung beschneide demnach die Vertragsfreiheit zwischen Vermieter und Mieter.

Der Fall

Im Berliner Fall klagte die Mieterin gegen ihren Vermieter und verlangte die zu viel gezahlte Miete zurück, da die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als zehn Prozent unter dem verlangten Mietbetrag lag. Auch die Vormieterin der Wohnung zahlte deutlich weniger. Das zuständige Amtsgericht gab der Mieterin zunächst Recht und sprach ihr einen Teil des zu viel gezahlten Geldes zu. Eine Berufung wurde abgewiesen. Das Landgericht Berlin erklärte die Mietpreisbremse im März dieses Jahres daraufhin für verfassungsgemäß (» der DDIV berichtete…). Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ließen die Richter damals nicht zu. Gegen diese Entscheidung legte die Vermieterin Berufung ein, die vom Landgericht Berlin nun zurückgewiesen wurde.

Interessant ist hierbei jedoch die Einschätzung des Gerichts, dass die Mietpreisbremse in das Recht der Mietvertragsparteien, den Mietpreis im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit festzusetzen, eingreife. Die Folge: Je nach Region und Mietspiegel sind Vermieter ungleich betroffen. Die gewählte Bezugsgröße der Miete ist nicht praktikabel, da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass einkommensschwächere Haushalte, die das Gesetz eigentlich schützen möchte, in hochpreisigen Mietmärkten besser gestellt wären als vergleichbare Gruppen in anderen Städten.

Hintergrund

Die Mietpreisbremse wurde 2015 eingeführt, um in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die Kosten bei Neuvermietungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent zu deckeln. Die Wirkung des Instruments war jedoch seither umstritten. So kam eine Studie des IW Köln im Frühjahr 2017 zu dem Schluss, das die Bremse versage (» der DDIV berichtete…). Untersucht wurden dabei rund 117.000 Wohnungsinserate des Vermietungsportals ImmobilienScout24. Demnach würde ein Großteil der inserierten Mietwohnungen noch immer über der ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten. Das Ergebnis der Studie schlug ein wie eine Bombe. In Folge dessen sprach sich u. a. der Bundesjustizminister Heiko Maas für eine Verschärfung der Bremse ein, um die Wirkung besser zu entfalten. Anders die neu gewählten Regierungen in NRW und Schleswig-Holstein. Sie sprachen sich für eine Abschaffung der Mietpreisbremse aus, da sie offensichtlich nicht so wirke, wie intendiert. Erst kürzlich wurde bekannt, dass die rot-rot-grüne Landesregierung in Berlin mit einer Bundesratsinitiative erneut auf eine Verschärfung hinarbeiten möchte. Der Berliner Vorstoß sieht vor, dass Vermieter die Miete des Vormieters unaufgefordert offen legen müssen und Mieter bereits ab Mietbeginn einen Rückforderungsanspruch für zu viel bezahlte Miete haben. Der Antrag stand am 22. September auf der Tagesordnung des Bundesrates und wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.

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Deutschland – Land der privaten Vermieter

Die Mehrzahl der Mietwohnungen in Deutschland wird von privaten Kleinvermietern angeboten. So vermieten rund neun Prozent der Privathaushalte rund 15 Millionen Wohnungen. Besonders hoch ist die Quote im Süden Deutschlands. Dies geht aus einer neuen Studie des IW Köln hervor.

Aus allen Bevölkerungsschichten

Mit einer Quote von 15 Prozent gibt es in Baden-Württemberg besonders viele private Vermieter. In Sachsen-Anhalt sind es dagegen weniger als 3 Prozent. Die Vermieter stammen dabei aus alle gesellschaftlichen Schichten. Mit 39 Prozent sind ältere Haushalte leicht überrepräsentiert, doch auch Angestellte, Beamte und Geringverdiener vermieten. So stellte das IW Köln fest, dass rund 22 Prozent der Vermieter ein monatliches Nettohaushaltseinkommen unterhalb des Medians der Bevölkerung haben. Allein unter den 20 Prozent der einkommensschwächsten Haushalte ermittelten die Wirtschaftsforscher sechs Prozent Privatvermieter. Dieses Ergebnis bestätigen auch die Einnahmen aus der Vermietung. So erzielen 53 Prozent der Vermieter Nettoeinnahmen von weniger als 5.000 Euro pro Jahr (vor Steuern). Dies widerspreche auch dem gängigen Bild, dass reichen Vermietern arme Mieter gegenüber stehen, erklärte IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer.

Weitere Ergebnisse der Studie sind auf den » Internetseiten des IW Köln abrufbar.

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