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LFW24 – Neuer 24h-Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025: Änderungen und Handlungsbedarf für Immobilienverwaltungen

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Beschluss BK6-22-024 die Weichen für einen verpflichtenden werktäglichen 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) im Strommarkt gestellt – dieser tritt zum 6. Juni 2025 verbindlich in Kraft. Grundlage ist die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie 2019/944, die einen schnelleren Anbieterwechsel für Endkunden fordert. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland über das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW), das im Mai 2023 rechtsverbindlich wurde.

Im Anschluss eröffnete die Bundesnetzagentur im Februar 2023 das förmliche Festlegungsverfahren (Az. BK6-22-024). Nach Auswertung der Stellungnahmen veröffentlichte die Beschlusskammer 6 am 21. März 2024 die endgültige Festlegung. Ursprünglich war der Start des neuen Wechselprozesses für den 4. April 2025 geplant. Aufgrund zahlreicher Hinweise aus der Branche zur technischen Komplexität verlängerte die Bundesnetzagentur die Umsetzungsfrist für Dienstleister – jedoch nur um zwei Monate bis zum 6. Juni 2025. Bis zu diesem Datum müssen alle betroffenen Unternehmen ihre Prozesse, IT-Systeme und Datenstrukturen angepasst haben. Ab dem 1. Januar 2026 ist der 24h-Wechsel verpflichtend und vollumfänglich umzusetzen.

Technische und prozessuale Änderungen

Künftig müssen Stromlieferanten innerhalb eines Werktages einen Anbieterwechsel vollziehen – inklusive Kündigung beim Vorversorger und Belieferungsbeginn durch den neuen Anbieter. Die bisher üblichen Fristen von 7 bis 10 Werktagen gelten nicht mehr. Rückwirkende Vertragsänderungen, wie sie bislang bei verspäteter Einzugs- oder Auszugsanzeige noch möglich waren, sind nicht mehr zulässig. Die Identifikation der Verbrauchsstelle erfolgt ausschließlich über die eindeutige Marktlokations-ID (MaLo-ID). Falls einem Kunden diese nicht vorliegt, muss der zuständige Netzbetreiber sie innerhalb von zwei Stunden bereitstellen.

Die bisherigen Unterscheidungen zwischen Lieferantenwechsel, Einzug und Auszug entfallen. Jeder Wechselprozess – unabhängig vom Anlass – wird einheitlich und digital abgewickelt. Die Bilanzierung erfolgt synchron zum Lieferbeginn, wodurch auch Standardlastprofilkunden künftig tagesaktuell abgerechnet werden. 

Stammdaten werden künftig nicht mehr zentral über den Netzbetreiber verteilt, sondern von jedem verantwortlichen Marktpartner direkt an alle anderen Beteiligten gemeldet. Voraussetzung ist eine hohe Datenqualität und funktionierende IT-Schnittstellen zwischen Lieferanten, Messstellenbetreibern und Verteilnetzbetreibern.

Handlungsbedarf für Immobilienverwaltungen

Die Neuregelung betrifft Immobilienverwaltungen direkt. Bei Mietwechseln ist künftig sicherzustellen, dass der neue Mieter bereits vor oder spätestens am Einzugstag einen Liefervertrag abgeschlossen hat. Erfolgt keine Anmeldung, fällt die Verbrauchsstelle automatisch in die meist teurere Grundversorgung. Eine nachträgliche Vertragsübernahme ist ausgeschlossen. Der Zeitpunkt des Wechsels muss durch eine präzise Zählerstandserfassung dokumentiert werden. Verwalter sollten sicherstellen, dass Zählerstände beim Aus- und Einzug taggenau abgelesen und an die Vertragspartner kommuniziert werden – idealerweise digital und automatisiert

Auch für den Allgemeinstrom ergeben sich neue Spielräume. Immobilienverwaltungen können künftig kurzfristiger auf Marktentwicklungen reagieren und Versorgerwechsel werktags innerhalb eines Tages umsetzen. Voraussetzung ist, dass Vertragslaufzeiten eingehalten werden und Stammdaten vollständig vorliegen. Bei Eigentümerwechseln oder Änderungen in der Verwaltung kann ebenfalls sofort ein neuer Stromvertrag abgeschlossen oder übernommen werden, wodurch Versorgungsunterbrechungen vermieden werden.

Zwingend erforderlich ist ein vollständiger Überblick über alle Zählpunkte in den verwalteten Objekten. Jede Verbrauchsstelle benötigt eine korrekte und auffindbare MaLo-ID. In vielen Altbauten ist die Datenlage unvollständig – hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Digitalisierung und Effizienzgewinne

Durch die täglich synchronisierte Verbrauchserfassung (insbesondere mit Smart-Meter-Systemen) erhalten Verwaltungen künftig Zugang zu tagesaktuellen Verbrauchsdaten. Dies erleichtert das Controlling, das Aufdecken von Anomalien sowie die Bewertung von Maßnahmen zur Energieeffizienz. Digitale Werkzeuge zur Leerstandsbelieferung, Zählerstandserfassung oder automatisierten Mieterkommunikation werden erforderlich, um die kurzen Fristen einzuhalten und Prozesse zuverlässig zu dokumentieren.

Darüber hinaus sollen durch LFW24 die Transaktionskosten für Stromanbieterwechsel, Ausschreibungen und Tarifoptimierungen attraktiver gemacht werden – gerade bei Allgemeinstromverträgen. Auch dynamische Stromtarife (z. B. mit stündlicher Börsenpreisbindung) könnten an Relevanz gewinnen, da die Hemmschwelle für einen Anbieterwechsel deutlich sinkt.

LFW24 bringt Tempo, Transparenz und Eigenverantwortung in die Energiebeschaffung – auch in der Immobilienverwaltung. Wer seine Prozesse, Daten und Systeme rechtzeitig vorbereitet, kann profitieren: durch geringere Kosten, mehr Flexibilität und eine moderne Abwicklung. Es empfiehlt sich, umgehend die internen Abläufe zu überprüfen, Datenlücken zu schließen und notwendige Softwarelösungen zu implementieren.

Weitere Informationen zur Umsetzung und rechtlichen Grundlage stellt die Bundesnetzagentur unter folgendem Link bereit: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK06/BK6_83_Zug_Mess/8353_Lieferantenwechsel/BK6_Lieferantenwechsel24h_node.html 

“LFW24 – Neuer 24h-Lieferantenwechsel ab 6. Juni 2025: Änderungen und Handlungsbedarf für Immobilienverwaltungen” erschien im Newsletter 04-2/2025

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GEG vor erneuter Reform – Ihre Perspektive zur energetischen Sanierung jetzt gefragt

Die aktuelle politische Entwicklung auf Bundesebene macht deutlich: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) steht erneut zur Überarbeitung an – nur ein Jahr nach Inkrafttreten der letzten Novelle zum 1. Januar 2024. Damit verändern sich erneut zentrale gesetzliche Rahmenbedingungen, die für die tägliche Praxis der Immobilienverwalterinnen und -verwalter entscheidend sind. Viele von Ihnen haben sich erst kürzlich intensiv mit den neuen Anforderungen vertraut gemacht. Nun zeichnet sich ab, dass ein weiteres Kapitel regulatorischer Änderungen bevorsteht.

Die grundlegende Zielsetzung bleibt jedoch bestehen: Die klimapolitischen Vorgaben der Europäischen Union verpflichten Deutschland dazu, den Gebäudesektor nachhaltiger zu gestalten. Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) verlangt eine nationale Umsetzung bis spätestens Mai 2026. Das bedeutet, dass neben technischer Expertise zunehmend auch strategisches Anpassungsvermögen gefragt ist – insbesondere in der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Sanierungsmaßnahmen planen und umsetzen müssen.

In diesem Kontext startet der VDIV Deutschland die aktualisierte Ausgabe des Verwalter-Monitors. Nach der erfolgreichen Erhebung im Jahr 2023 sollen mit der diesjährigen Befragung neue Einblicke in den finanziellen Aufwand energetischer Sanierungen in WEG gewonnen werden. Die Ergebnisse dienen nicht nur dem internen Branchenverständnis, sondern sollen aktiv in die politische Gestaltung der kommenden GEG-Reform eingebracht werden.

„Ihre Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung: Nur durch valide Daten aus der Praxis können die Herausforderungen der Immobilienverwaltung in politischen Entscheidungsprozessen angemessen berücksichtigt werden“, so Martin Kaßler, VDIV-Geschäftsführer, zum Start der Befragung.

Die Umfrage dauert lediglich fünf Minuten und ist ein wichtiger Beitrag, um die Lage zur energetischen Sanierung in WEG realistisch abzubilden.

Machen Sie mit – für eine praxisgerechte, zukunftsfähige Energiegesetzgebung im Gebäudesektor.

https://vdiv.de/immobilienverwaltung/verwalter-monitor  

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