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Neue Verwalter-Checkliste und aktualisierte Musterverträge

Mit der jüngsten Reform des Wohnungseigentumsrechts und fortlaufender gesetzlicher Anforderungen nimmt die Auswahl und Beauftragung einer Immobilienverwaltung an Bedeutung zu. Damit Wohnungseigentümergemeinschaften die optimale Verwaltung finden und einen Vergleichsmaßstab haben, hat der VDIV Deutschland seine Verbraucher-Checkliste angepasst und überarbeitet. Vielfältig und dennoch übersichtlich werden unterschiedliche Themen angesprochen, auf die bei der Auswahl der Verwaltung geachtet werden sollte.

Die Checkliste soll Verbraucher vor einer unüberlegten Auswahl der Verwaltung schützen. „Wer Qualität einfordert, sollte vorher prüfen, an wen er sich bindet. Die Checkliste ist daher für Wohnungseigentümergemeinschaften ein guter Wegweiser“, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland.

Mindestens genauso wichtig bei der Auswahl der Immobilienverwaltung ist der entsprechende Verwaltervertrag. „Es empfiehlt sich, den neuen und gemeinsamen Vertrag von VDIV Deutschland und Haus & Grund Deutschland anzuwenden. Eigentümerinnen und Eigentümer finden hier ein ausbalanciertes Vertragswerk vor, was Verbraucherschutzinteressen stark entgegenkommt“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Der VDIV hatte die Gesetzesänderungen des 1. Quartals 2022 zum Anlass genommen, die Musterverträge zur WEG-Verwaltung, Miet- sowie Sondereigentumsverwaltung inklusive der Erläuterungen anzupassen. Die vorgenommenen Änderungen betreffen die Laufzeit der Verwalterverträge sowie die Vergütungsoptionen hinsichtlich der Mitteilungen von Verbrauchsinformationen nach der Heizkostenverordnung. Mit den Musterverträgen stellt der VDIV den Mitgliedsunternehmen der Landesverbände eine rechtssichere Grundlage für ihre Verwaltertätigkeit zur Verfügung. Sie finden die Musterverträge kostenfrei im geschützten Bereich der VDIV-Deutschland-Website. Alle weiteren Interessenten können die Dokumente kostenpflichtig hier erwerben. 

Die Verwalter-Checkliste finden Sie hier.

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Immobilienwirtschaftliche Verbände veröffentlichen Wohnungsbau-Barometer und 10-Schritte-Papier

Seit 2011 stieg die Zahl der jährlich fertiggestellten Wohnungen an, im Jahr 2021 ist sie nun erstmals rückläufig – es wurden 12.983 weniger Wohnungen fertiggestellt als im Jahr 2020. Das entspricht einem Rückgang um 4,2 Prozent. Die Zahl der Fertigstellungen liegt damit weit hinter den Zielen der alten und noch viel weiter hinter den Zielen der neuen Bundesregierung. Nicht zu übersehen ist: Die Kluft war schon bei einem niedrigeren Anspruch und in einer deutlich ent­spannteren internationalen Lage beachtlich. VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler und die Spitzenvertreter der beteiligten Verbände betonten bei der Präsentation, dass die Immobilienverbände bereitstehen, die Bundesregierung bei diesem doppelten Kraftakt entschieden zu unterstützen. In einem gemeinsamen Papier „Zehn Schritte für 400.000“ legten sie Vorschläge für Maßnahmen vor, die den Schub beim Wohnungsbau trotz angespannter Lage vorantreiben sollen.

Angesichts massiver Preiserhöhungen und anhaltenden Materialmangels setzen die Vertreter der Immobilienwirtschaft auf Beschleunigung und Entbürokratisierung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und auf eine neue Förderpolitik. „Die konkreten Rahmenbedingungen für das ab 2023 laufende Programm ,Klimafreundliches Bauen‘ müssen möglichst früh definiert werden“, fordert VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. „Bauherren und Unternehmen brauchen wieder verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit, die durch ausreichend Prüfkapazitäten sicherzustellen sind. Die zu erwartenden Förderprogramme sollten frühzeitig kommuniziert werden, um Planungssicherheit bei den Bauherren sicherzustellen. Beachtet sollte dabei werden, dass mit einer höheren CO2-Einsparung, auch der Förderungsanteil zunimmt.“

Weitere in dem gemeinsamen Papier vorgestellte Schritte sind unter anderem eine schnellere Bereitstellung von Grundstücken, die Schaffung von. steuerlichen Anreizen und die Reduzierung von Problemen bei der Finanzierung. Wichtig sei auch, dass keine weiteren Verschärfungen im Mietrecht dazukämen und dass das Bauordnungsrecht vereinheitlicht würde. Die Mammutaufgabe Klimaschutz sollte effizient angegangen und die Zusammenarbeit gestärkt werden. Die Fortsetzung der „Innovationspartnerschaft“ mit der Wohnungswirtschaft, die Im Koalitionsvertrag zugesagt wurde, sollte zügig gestartet werden.

Das Papier mit allen Details der Maßnahmen finden Interessierte hier

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