Bundeskabinett beschließt Mietspiegelreform

Am 16. Dezember 2020 hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Mietspiegelrechts verabschiedet, um die Qualität und die Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter zu erhöhen. Beide Parteien sind künftig verpflichtet, Auskunft über das Mietverhältnis und die Merkmale der Wohnung zu geben, Verstöße gegen den Mietspiegel sollen künftig mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Eine vom VDIV Deutschland deutlich kritisierte Neuregelung ist die Verlängerung des Bindungszeitraumes von zwei auf drei Jahre (» der VDIV berichtete). Qualifizierte Mietspiegel sollen spätestens alle fünf Jahre anstatt bisher nach vier Jahren neu erstellt werden, so der Entwurf.

Der im September 2020 vom Justiz- und Innenministerium vorgelegte Referentenentwurf hatte noch vorgesehen, dass Mieterhöhungen bei Wohnungen, für die es einen Mietspiegel gibt, nur noch mit diesem Mietspiegel oder einem Sachverständigengutachten begründet werden dürfen. Vergleichswohnungen wären somit in diesem Fall als Begründungsmittel weggefallen. Im nun beschlossenen Regierungsentwurf ist diese Passage allerdings nicht mehr enthalten.

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