Gebäudetyp E: BID fordert gesetzliche Grundlage für einfaches und bezahlbares Bauen

Am 28. Mai 2025 hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), ein Zusammenschluss der führenden Verbände der Branche, darunter der VDIV Deutschland, ein Schreiben an Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig übermittelt. Ziel des Schreibens ist die gesetzliche Umsetzung des im Koalitionsvertrag angekündigten Gebäudetyp E. Dieser soll kostengünstiges, einfaches und technologieoffenes Bauen ermöglichen, ohne durch übermäßige technische Normierung behindert zu werden. 

Inhaltlich legt die BID ein Gutachten mit elf konkreten Regelungs- und Verfahrensvorschlägen vor. Zentrale Forderung ist die zivilrechtliche Absicherung technischer Gleichwertigkeit: Abweichungen von DIN-Normen und anerkannten technischen Regeln sollen dann keinen Sachmangel darstellen, wenn sie funktional gleichwertig ausgeführt sind. Dies würde eine größere Flexibilität bei Planung und Ausführung ermöglichen – insbesondere für Wohnungsunternehmen und private Bauträger. Zudem soll das Bauordnungsrecht als zivilrechtlich ausreichend gelten. Derzeit müssen Auftraggeber umfassend darüber aufgeklärt werden, wenn von üblichen Standards abgewichen wird. Künftig soll ein einfacher Hinweis auf die Unterschreitung der üblichen Beschaffenheit genügen. Damit würde die Komplexität im Bauvertragsrecht reduziert und die Vertragspraxis rechtssicher vereinfacht.

Ein weiterer Vorschlag betrifft die Änderung der VOB/B. Diese soll so angepasst werden, dass technische Regeln nicht mehr automatisch Vertragsbestandteil werden. Zudem soll der Verweis in § 7 des Gebäudeenergiegesetzes auf die anerkannten Regeln der Technik gestrichen werden, um technologieoffene Lösungen im Sinne des GEG zu ermöglichen. Flankierend fordert die BID, dass neue bautechnische Vorschriften nur dann Eingang in die Landesbauordnungen finden dürfen, wenn zuvor eine belastbare Kosten-Nutzen-Abwägung vorgenommen wurde. Standards wie der Hamburg-Standard oder der Regelstandard Schleswig-Holstein sollen bundesweit im sozialen Wohnungsbau gefördert werden. Auch auf EU-Ebene wird ein stärkeres Augenmerk auf die Wirtschaftlichkeit neuer Anforderungen an Bauprodukte gefordert.

Die BID macht deutlich: Der Gebäudetyp E ist nicht nur ein Instrument zur Kostensenkung, sondern auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Erhöhung der Planungssicherheit. Bereits mit dem erfolgreichen Einspruch gegen die DIN 94681 („Gebäude-TÜV“) hat sich der VDIV Deutschland gemeinsam mit den BID-Partnern gegen praxisferne Normierungsprozesse positioniert. Die Forderung nach einem modernen, wirtschaftlich tragfähigen Gebäudetyp-E-Gesetz ist daher ein logischer nächster Schritt – gerade vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Zielsetzungen zum Bürokratieabbau im Bau- und Planungsrecht.

Das Gutachten finden Sie hier. 

 

“Gebäudetyp E: BID fordert gesetzliche Grundlage für einfaches und bezahlbares Bauen” – erschien im NL 06-1. 

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