Umfassende Änderung der Sanierungsförderung

Sowohl Förderinhalte und -konditionen, als auch Fördersätze und Auszahlungsmodalitäten wurden an vielen Punkten verändert und die Zuständigkeiten neu organisiert.

Die wesentlichen Neuerungen für private Eigentümer von Wohngebäuden sind:

  • Seit 28. Juli 2022 gibt es die Förderung für Einzelmaßnahmen nicht mehr in Kreditform. Das KfW-Programm 262 wurde eingestellt. Einzelmaßnahmen werden jetzt ausschließlich über direkte Kredite gefördert. Die Abwicklung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Ebenfalls seit 28. Juli 2022 werden systemische Maßnahmen nicht mehr bezuschusst. Das KfW-Programm 461 wurde beendet. Für Komplettsanierungen gibt es jetzt ausschließlich die Kreditförderung über das KfW-Programm 261.
  • Die Kreditförderung setzt sich künftig aus zwei Komponenten zusammen – einem festen   Tilgungszuschuss, der erheblich unter dem bisherigen Niveau liegt, und einer maximal möglichen Zinsvergünstigung für die erste Zinsbindungsdauer. Sie kann u. a. in Abhängigkeit vom Marktzinsniveau schwanken.  
  • Die Förderung der Sanierung zum Effizienzhaus 100/100 EE/100 NH wurde gestrichen. Für die anderen Effizienzhausstufen wurden die Tilgungszuschüsse reduziert.
  • Eigentümer von Gebäuden, die zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des Bestandes gehören und zum EH 55 oder EH 40 saniert werden, erhalten ab 22. September 2022 einen 5-Prozent-Bonus.
  • Den iSFP-Bonus gibt es künftig weder für Heizungserneuerungen und noch für Komplettsanierungen.
  • Ab 15. August 2022 werden im Rahmen von BEG-Einzelmaßnahmen ausschließlich Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien gefördert. Die Förderung für mit fossilem Gas betriebenen Wärmeerzeuger ist gestrichen.
  • Die Fördersätze für die Heizungserneuerung werden je nach System ebenfalls ab Mitte August um fünf bis 25 Prozent verringert.
  • Neu eingeführt wird ein 5-Prozent-Bonus für effiziente Wärmepumpen, für die das Erdreich, Grund- oder Abwasser als Wärmequellen erschlossen werden.
  • Wer einen mindestens 20 Jahre alten funktionsfähigen Gaskessel gegen einen förderfähigen Wärmeerzeuger tauscht, bekommt ab August eine Austauschbonus in Höhe von 10 Prozent. Bei Gasetagenheizungen gilt keine Altersgrenze.
  • Die Fördersätze für die Heizungsoptimierung sowie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik (außer Heizung) betragen ab Mitte August 2022 15 Prozent (bislang 20 Prozent).
  • In der Neubauförderung gelten seit 28. Juli 2022 sogenannte Produktanpassungen: Der maximale Kreditbetrag wird von bislang 150.000 auf 120.000 Euro reduziert. Der Tilgungszuschuss für das einzige noch verbliebene Neubauprogramm EH 40 NH wird von 12,5 auf 5 Prozent verringert.

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