Share Deals: Gesetzentwurf wurde in 2./3. Lesung zugestimmt

Am 21. April wurde im Bundestag ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der Share Deals unattraktiver machen soll (» der VDIV berichtete). Das Gesetz wird somit wie vorab geplant realisiert. Die Reform soll bereits ab 1. Juli in Kraft treten. Beim Immobilienkauf wird damit die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer verschärft – das Nutzen von Schlupflöchern wird erschwert.

Die Nutzung von Share Deals, bei denen sich Käufer beim Immobilienerwerb die Grunderwerbsteuer sparen, wird somit unattraktiver. Die steuerauslösende Grenze wird von 95 auf 90 Prozent gesenkt, zudem muss die Immobilie von nun an statt fünf mindestens zehn Jahre im Bestand gehalten werden. Somit besagt die neue Regelung, dass die Steuer anfällt, sobald innerhalb von zehn Jahren mehr als 90 Prozent einer Immobilie den Besitzer wechseln.

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