KfW: Zuschüsse für barrierefreien Umbau und Einbruchschutz

Private Eigentümer und Mieter können ab sofort wieder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen zur Barrierereduzierung beantragen. Das Bundesinnenministerium stellt hierfür 75 Millionen Euro bereit. Zudem wurden die Fördermittel für den Einbruchschutz von 50 auf 65 Millionen Euro erhöht. Damit wird auf die anhaltend hohe Nachfrage für die Programme reagiert.

Das Bundesinnenministerium und die KfW fördern mit den Zuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden. Die Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind dabei frei kombinierbar. Private Bauherren und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn des Bauvorhabens einfach im KfW-Zuschussportal online stellen und erhalten innerhalb weniger Augenblicke ihre Förderzusage.

Einbruchschutz: 80.000 Wohneinheiten gefördert

Bereits im März 2017 wurde im Rahmen von Produktverbesserungen für die Förderung des Einbruchschutzes der Mindestinvestitionsbeitrag gesenkt und im September 2017 eine gestaffelte Zuschussförderung eingeführt. Im Zuge dessen wurden rund 80.000 Wohneinheiten mit einem Zuschuss für den Einbruchschutz gefördert. Die Gelder können Wohnungs- und Hausbesitzer u. a. für die Installation von Alarmanlagen oder den Einbau einbruchssicherer Fenster oder Türen verwenden. Die Mindestinvestitionssumme für einbruchssichernde Maßnahmen liegt bei 500 Euro, maximal wird ein Investitionsvolumen von 15. 000 Euro je Wohneinheit bezuschusst.

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