Fällt die steuerliche Vergünstigung für Sachbezugskarten?

Eine beliebte Form der Anerkennung und Mitarbeitermotivation bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern ist die sogenannte Sachbezugskarte. Mit einer solchen Prepaidkarte können Unternehmen ihren Beschäftigten unbürokratisch und abgabenfrei eine monatliche Bonuszahlung von bis zu 44 Euro zukommen lassen. Wenn sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz durchsetzt, ist das bald nicht mehr möglich. 

Bei den Sachbezugskarten handelt es sich um aufladbare Bezahlkarten, auf die der Arbeitgeber einen Geldbetrag zur freien Verfügung des Arbeitnehmers überweisen kann. Mit dieser Karte können die Beschäftigten in fast allen Geschäften einkaufen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Nach Willen von Olaf Scholz soll diese Form der Steuervergünstigung bald ein Ende haben. Begründung: Nach Ansicht des Ministers handelt es sich bei Sachbezugskarten nicht um eine Sachleistung des Arbeitgebers, die steuerfrei ist. Vielmehr handele es sich um eine Geldleistung. Und die müsse versteuert werden. Widerstand gegen den Vorstoß von Finanzminister Scholz kommt aus Reihen der Union. Ebenso sind bereits Einwendungen aus Bayern und dem Saarland zu vernehmen.

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