Archiv für August 2026

Strom-Netzentgelte 2027: Staatlicher Zuschuss soll sinken

Netzentgelte machen etwa ein Viertel des Strompreises für private Haushalte aus. Wie stark sich der geringere Zuschuss tatsächlich auf die Stromrechnung auswirkt, hängt jedoch vom jeweiligen Netzgebiet und von weiteren Preisbestandteilen ab. Die konkreten Entgelte für 2027 stehen noch nicht fest.

Nach Berechnungen von Verivox hat der Zuschuss 2026 die durchschnittlichen Netzentgelte für Haushalte in der Niederspannung um rund 1,7 Cent je Kilowattstunde netto reduziert. Fällt 2027 eine Milliarde Euro Entlastung weg, könnten die Netzgebühren rechnerisch um etwa 0,25 Cent je Kilowattstunde netto steigen. Für die durchschnittlichen Haushaltsstrompreise entspräche dies einem Zuwachs von rund einem Prozent.

Regionale Unterschiede bleiben groß

Die Auswirkungen unterscheiden sich erheblich zwischen den einzelnen Netzgebieten. Regionen mit hoher eigener Stromerzeugung sind tendenziell weniger von den Übertragungsnetzentgelten abhängig. In Gebieten, die stärker auf den Transport von Strom aus anderen Teilen Deutschlands angewiesen sind, kann sich die Kürzung dagegen deutlicher bemerkbar machen.

Hinzu kommen weitere Faktoren wie die Finanzierung des Netzausbaus und die Kosten für das Engpassmanagement. Im Zuge der Energiewende müssen die Stromnetze erheblich erweitert werden, um erneuerbaren Strom aus den Erzeugungsregionen zu den Verbrauchsschwerpunkten zu transportieren.

Eine belastbare Prognose ist allerdings erst möglich, wenn sowohl die Netzentgelte als auch die übrigen Bestandteile des Strompreises feststehen. Die vorläufigen Netzentgelte für 2027 sollen am 1. Oktober 2026 veröffentlicht werden.

Mehr zum Thema Netzentgelte finden Sie bei der Bundesnetzagentur: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/ElektrizitaetundGas/Netzentgelte/start.html 

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Kostenfalle bei Gas- und Ölheizungen?

Für einen Haushalt in einer teilsanierten Altbauwohnung eines Mehrfamilienhauses mit einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden rechnet das IW bei einer neuen fossilen Heizung mit einem Anstieg der Heizkosten von 871 Euro im Jahr 2026 auf mehr als 1.950 Euro im Jahr 2040. Bei einer Wärmepumpe könnten dagegen jährlich mehrere Hundert Euro eingespart werden. Im betrachteten Beispiel liegt die Differenz langfristig bei 1.000 Euro oder mehr pro Jahr.

Grundlage der Berechnungen sind die vorgesehenen Regelungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes sowie Prognosen zur Entwicklung von Erdgas-, Heizöl- und Biomethanpreisen. Hinzu kommen steigende CO₂-Kosten und höhere Gasnetzentgelte. Veränderungen beim Energieverbrauch wurden in den Modellrechnungen nicht berücksichtigt.

Biomethan wird zum größten Kostentreiber

Besonders ins Gewicht fällt nach Einschätzung des IW die sogenannte Bio-Treppe. Sie verpflichtet Betreiber neuer Gas- und Ölheizungen dazu, schrittweise höhere Anteile klimafreundlicher Brennstoffe einzusetzen. In der Beispielrechnung entfallen 643 Euro und damit mehr als 70 Prozent der zusätzlichen Kosten auf Biomethan. Weitere 184 Euro entstehen durch höhere Netzentgelte, 44 Euro durch den steigenden CO₂-Preis.

Zugleich nimmt die Unsicherheit über die künftigen Heizkosten zu. Entscheidend ist dabei, zu welchen Preisen und in welchen Mengen Biomethan langfristig zur Verfügung stehen wird. Eigentümer erhalten durch das Gebäudemodernisierungsgesetz zwar mehr Wahlfreiheit bei der Heiztechnik, tragen aber auch ein größeres wirtschaftliches Risiko.

Mehrkosten treffen Mieter und Vermieter

Die steigenden Betriebskosten werden nach den vorgesehenen Regelungen zwischen Mietern und Vermietern verteilt. Neben den CO₂-Kosten sollen auch zusätzliche Netzentgelte und die Aufwendungen für klimafreundliche Brennstoffe grundsätzlich jeweils zur Hälfte getragen werden. Die Beteiligung des Vermieters an den Brennstoffmehrkosten ist jedoch auf einen Anteil von 30 Prozent des Gesamtverbrauchs begrenzt. Dadurch könnte ein größerer Teil der langfristigen Kostensteigerungen bei den Mietern verbleiben.

Das IW sieht insbesondere die Gefahr, dass die neue Wahlfreiheit als Signal für eine dauerhaft sichere Nutzung fossiler Heizungen verstanden wird. Zwar können Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden. Angesichts steigender Brennstoff-, Netz- und CO₂-Kosten könnten sich solche Investitionen jedoch bereits nach wenigen Jahren als unwirtschaftlich erweisen.

Die Gesamte Auswertung des IW lesen Sie hier: https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2026/IW-Report_2026-Geb%C3%A4udemodernisierungsgesetz.pdf 

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