Archiv für Januar 2026

Geförderte Energieberatung für WEG: Niedrigschwelliger Einstieg in die Sanierungsplanung

Inhaltlich ist das Format bewusst pragmatisch angelegt. Die Beratung erfolgt in mehreren aufeinander abgestimmten Schritten: einer vorgelagerten Kurz- bzw. Video-Beratung zur Klärung des Fokus, einem Vor-Ort-Termin mit Konzentration auf bis zu zwei Themenfelder – etwa Gebäudehülle, Heiztechnik, Stromverbrauch, Photovoltaik oder Heizungsersatz – sowie einer Nachbesprechung mit Verwaltung oder Beirat. Optional werden die Ergebnisse in der Eigentümerversammlung vorgestellt. Ziel ist es, Entscheidungsgrundlagen zu schaffen und komplexe technische Fragestellungen für die gemeinschaftliche Willensbildung verständlich aufzubereiten.

Wichtig für die Einordnung: Das Beratungsformat ersetzt weder einen individuellen Sanierungsfahrplan noch einen Energieausweis. Es handelt sich ausdrücklich um eine qualifizierte Ersteinschätzung mit konkreten Handlungsempfehlungen, nicht um eine abschließende Planungs- oder Nachweisleistung. Gerade vor dem Hintergrund steigender gesetzlicher Anforderungen an Energieeffizienz, Wärmeversorgung und Förderfähigkeit kann das Angebot jedoch helfen, Sanierungsthemen strukturiert anzugehen und Beschlüsse vorzubereiten.

Die Beratung ist als individuell zu beantragende Projektförderung ausgestaltet. Für die WEG verbleibt lediglich eine Selbstbeteiligung, die je nach Umfang der Beratung zwischen 40 und 80 Euro liegt. Für Verwaltungen bietet die geförderte Energieberatung damit ein vergleichsweise einfaches Instrument, um Eigentümer frühzeitig abzuholen, Erwartungen zu strukturieren und externe Expertise in den Entscheidungsprozess einzubinden, bei überschaubarem Kostenrisiko für die Gemeinschaft.

Weitere Infos dazu finden Sie hier: https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/energieberatung-fuer-wohnungseigentuemergemeinschaften/

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Heizungsgesetz 2026: In über 80 Städten endet der Neueinbau reiner Gasheizungen

Der 30. Juni 2026 markiert einen entscheidenden Stichtag für Eigentümerinnen und Eigentümer in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Hintergrund ist die gesetzliche Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung. Alle betroffenen Kommunen müssen ihre Wärmepläne bis spätestens zu diesem Datum vorlegen. Mit Abschluss der Planung oder spätestens zum Stichtag wird die sogenannte 65-Prozent-Regel verbindlich: Der Neueinbau rein fossil betriebener Gas- oder Ölheizungen ist dann nicht mehr zulässig.

Zu den betroffenen Städten zählen alle großen Metropolen wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main oder Stuttgart, aber auch zahlreiche mittelgroße Städte wie Freiburg, Heidelberg, Ulm oder Kassel. Bundesweit sind damit mehr als 80 Städte unmittelbar betroffen. Kommunen unterhalb dieser Größenordnung haben noch bis zum 30. Juni 2028 Zeit, können ihre Wärmeplanung jedoch freiwillig früher beschließen – mit entsprechenden Folgen für Hauseigentümer.

Ein häufiges Missverständnis: Bestehende Gas- und Ölheizungen müssen nicht automatisch ausgetauscht werden. Der Weiterbetrieb und Reparaturen bleiben erlaubt. Die neuen Vorgaben greifen erst dann, wenn eine Heizung neu eingebaut wird, etwa nach einem Defekt oder im Zuge einer geplanten Modernisierung. Nach Inkrafttreten der kommunalen Wärmeplanung gilt zudem eine Übergangsfrist von fünf Jahren, innerhalb derer eine neue Anlage die 65-Prozent-Vorgabe erfüllen muss. Spätestens ab 2045 dürfen Heizungen dann überhaupt nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.

Welche Technik künftig zulässig ist, hängt stark von den lokalen Gegebenheiten ab. Möglich sind unter anderem Wärmepumpen, erneuerbare Fernwärme, Biomasseanlagen oder hybride Systeme, sofern der Anteil erneuerbarer Energien hoch genug ist. Fossile Heizungen verlieren damit zwar nicht sofort ihre Bestandsberechtigung, werden als Neugeräte jedoch zunehmend verdrängt.

Für Eigentümer bedeutet das Jahr 2026 vor allem eines: Planungsbedarf. Entscheidend ist, wie weit die eigene Kommune bei der Wärmeplanung ist und welche Versorgungsoptionen vorgesehen sind. Wer ohnehin über einen Heizungstausch nachdenkt, sollte frühzeitig Alternativen prüfen, Fördermöglichkeiten einbeziehen und den energetischen Zustand des Gebäudes bewerten. Die Reform des Heizungsgesetzes, die neue Bundesregierung angekündigt hatte, lässt weiterhin auf sich warten. Der VDIV Deutschland fordert endlich politische Klarheit: „Wenn die Politik Eigentümergemeinschaften in die Pflicht nimmt, muss sie ihnen auch die Mittel geben, diese Pflichten zu erfüllen”, so Martin Kaßler, Geschäftsführer des VDIV Deutschland. „Erforderlich sind eine verlässliche Förderkulisse, ein massiver Bürokratieabbau und eine wirtschaftliche Entlastung der Eigentümergemeinschaften. Andernfalls wird Klimaschutz im Gebäudesektor zum Privileg für Wohlhabende und die Energiewende verliert ihre gesellschaftliche Akzeptanz.”

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular