Archiv für Januar 2026

Wohnraummangel: Mehrheit der Deutschen verliert das Vertrauen in die Wohnungspolitik

Der deutsche Wohnungsmarkt wird von der Bevölkerung mehrheitlich als aus dem Gleichgewicht geraten wahrgenommen. Laut dem „Wohnraummangel-Barometer“ im Auftrag von immowelt sehen 64 Prozent der Befragten einen deutlichen Mangel an Sozialwohnungen, 63 Prozent beklagen fehlenden Wohnraum für Normalverdiener. Gleichzeitig glaubt fast jeder Zweite, dass zu viele hochpreisige Wohnungen entstehen, die am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen. Das Bild ist eindeutig: Bezahlbarer Wohnraum fehlt, während teure Neubauten vielerorts dominieren.

Die Erwartungen an die Politik sind dabei klar formuliert. Eine große Mehrheit fordert weniger neue Regulierung und stattdessen konkrete Lösungen. 86 Prozent der Befragten sprechen sich für einen leichteren Zugang zu Förderprogrammen für Wohneigentum aus, 85 Prozent wünschen sich einen stärkeren staatlichen Einsatz beim sozialen Wohnungsbau. Besonders Familien, Alleinerziehende und junge Menschen sollen gezielt unterstützt werden. Eingriffe in bestehende Wohnverhältnisse stoßen hingegen auf wenig Zustimmung. Maßnahmen wie verpflichtende Wohnraumumverteilung oder Vorgaben zum Zusammenziehen werden von der Mehrheit abgelehnt.

Stattdessen setzen viele Bürger auf einen pragmatischen Mix aus Neubau und besserer Nutzung des Bestands. Zwei Drittel befürworten, dass Kommunen leerstehende Gebäude aufkaufen und für bezahlbaren Wohnraum nutzen. Auch die verpflichtende Umwandlung leerer Gewerbeflächen in Innenstädten findet breite Zustimmung. Wohnraum soll dort geschaffen werden, wo er fehlt – ohne ideologisch geprägte Eingriffe in private Lebensentscheidungen.

Auffällig ist zudem der differenzierte Blick auf private Vermieter. 77 Prozent der Befragten sind überzeugt, dass ohne private Anbieter der Wohnraummangel noch größer wäre. Die Mehrheit glaubt nicht an systematische Spekulation mit Leerstand, sondern geht davon aus, dass private Vermieter an stabilen und langfristigen Mietverhältnissen interessiert sind. Damit widerspricht die Studie verbreiteten Schuldzuweisungen deutlich.

Insgesamt zeigt sich ein wachsender Frust über politische Untätigkeit. Die Geduld vieler Bürger ist begrenzt, der Handlungsdruck steigt. Eigenheimförderung, sozialer Wohnungsbau und die Aktivierung bestehender Flächen gelten aus Sicht der Mehrheit als zentrale Hebel. Die Botschaft ist klar: Die Instrumente sind bekannt – nun wird von der Politik erwartet, sie konsequent einzusetzen.

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Gerichte stärken Anspruch auf Balkonkraftwerke – Vermieter müssen zustimmen

Der Anspruch von Mietern auf die Installation sogenannter Balkonkraftwerke wird durch erste erfolgreiche Klagen konkretisiert. Anfang Januar 2026 teilte die Deutsche Umwelthilfe mit, dass das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia nach einer Klage eines Mieters die Installation eines Steckersolargeräts vorbehaltlos genehmigt hat. Bereits im Dezember 2025 hatte zudem das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek einem Mieter Recht gegeben, der seinen Vermieter auf Zustimmung verklagt hatte.

Im Fall Vonovia ging es um umfangreiche Auflagen, die der Konzern vor der Installation verlangt hatte, darunter Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung spezieller Normen für Vertikalverglasung. Nach Einschätzung des Gerichts waren diese Anforderungen nicht mit dem gesetzlichen Anspruch vereinbar. Die Klage erledigte sich zugunsten des Mieters, die Kosten trug das Unternehmen. Die Deutsche Umwelthilfe fordert nun, die Gestattungsvereinbarungen grundsätzlich zu überarbeiten, um Rechtssicherheit für Mieter zu schaffen.

Besonders praxisrelevant ist das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 2. Dezember 2025 (Az. 714 C 160/25). Das Gericht stellte klar, dass Vermieter der vorübergehenden Installation eines Balkonkraftwerks zustimmen müssen und erlaubte ausdrücklich den Anschluss des Wechselrichters über eine Schutzkontaktsteckdose. Grundlage ist die neue VDE-Norm für Steckersolargeräte, die seit dem 1. Dezember 2025 gilt. Eine pauschale Verweigerung unter Verweis auf Haftungsrisiken sei unzulässig und verstoße gegen den gesetzlichen Anspruch aus § 554 BGB, der im Oktober 2024 in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig ziehen die Gerichte klare Grenzen: Bestimmte Auflagen bleiben zulässig. Mieter müssen unter anderem eine private Haftpflichtversicherung nachweisen, normkonforme Komponenten verwenden, eine fachgerechte Installation sicherstellen, das Gerät bei der Bundesnetzagentur anmelden und sich zum Rückbau beim Auszug verpflichten. Darüber hinausgehende Anforderungen gelten als unzumutbar und rechtfertigen keine Ablehnung.

Auch wenn das Hamburger Urteil noch nicht rechtskräftig ist, zeichnet sich eine klare Linie ab. Der Anspruch auf Balkonkraftwerke ist kein bloßes Gesetz auf dem Papier mehr, sondern wird zunehmend gerichtlich durchgesetzt. Für Vermieter bedeutet das, ihre internen Vorgaben und Vertragsmuster zeitnah an die neue Rechtslage anzupassen.

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