Archiv für Dezember 2025

Weiterbildungspflicht: Branche lehnt Abschaffung klar ab – Bundesrat berät am 19. Dezember

Die Umfrage wurde zwischen dem 26. November und 8. Dezember 2025 durchgeführt und untersucht die Haltung der Branche zur geplanten Streichung der Weiterbildungspflicht nach § 34c GewO. Das Ergebnis ist eindeutig: Weiterbildung besitzt in der Immobilienverwaltung einen hohen Stellenwert. 84,9 Prozent der Befragten bewerten kontinuierliche Weiterbildung als wichtig oder sehr wichtig für die Qualität ihrer Arbeit, davon 70,2 Prozent als sehr wichtig.

Auch die gesetzliche Verankerung findet breite Zustimmung. Insgesamt halten 73,7 Prozent der Teilnehmer die Weiterbildungspflicht für sinnvoll, fast zwei Drittel davon sogar für unbedingt notwendig. Nur 17,6 Prozent stufen sie als überflüssig ein. Damit spricht sich die Mehrheit nicht nur für Weiterbildung an sich, sondern ausdrücklich auch für deren verpflichtenden Charakter aus.

Das zentrale Argument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die Abschaffung führe zu spürbarem Bürokratieabbau, wird von der Praxis kaum geteilt. 74,4 Prozent der Befragten erwarten keine oder nur geringe Entlastung. Lediglich 13,1 Prozent rechnen mit einer deutlichen Erleichterung. Besonders deutlich fällt das Urteil bei jenen aus, die Weiterbildung für wichtig halten: Nur eine kleine Minderheit dieser Gruppe sieht einen nennenswerten Entlastungseffekt.

Entsprechend klar ist die Position zur Zukunft der Regelung. 74,2 Prozent der Befragten sprechen sich gegen eine Abschaffung aus. Zwei Drittel plädieren für eine Beibehaltung oder sogar einen Ausbau der Weiterbildungspflicht, etwa durch höhere Stundenumfänge oder weitergehende Qualifikationsanforderungen. Nur knapp ein Viertel möchte die Pflicht vollständig entfallen lassen.

Die erwarteten Folgen einer Abschaffung werden überwiegend kritisch bewertet. 69,2 Prozent befürchten ein sinkendes Fachkompetenzniveau, 62,2 Prozent einen Qualitätsverlust in der Berufsausübung. Fast die Hälfte sieht Wettbewerbsnachteile für Unternehmen, die weiterhin in Weiterbildung investieren.

Diese Ergebnisse decken sich mit der Einschätzung des Rechtsausschusses, der im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen lassen will, ob die Weiterbildungspflicht nicht besser erhalten bleiben sollte, um Qualität und Zuverlässigkeit in der Wohnimmobilienverwaltung sicherzustellen. Die Beratung im Bundesrat am 19. Dezember erhält damit zusätzliche fachliche und empirische Relevanz.

 „Es ist das richtige Signal, dass die Länder die katastrophale Tragweite dieser beabsichtigten Regelung erkennen. Bürokratierückbau darf nicht bedeuten, Qualitätsstandards zu opfern. Fachkompetenz und Verbraucherschutz in der Immobilienverwaltung sind unverzichtbar, um die Altersvorsorge von Millionen Bundesbürgern zu sichern“, so VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

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Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern: Bundesregierung kündigt neues Förderprogramm an

Eine aktuelle Fraunhofer-ISI-Studie zeigt, wie groß der Handlungsdruck ist: Nur 51 Prozent der E-Auto-Nutzenden in Mehrparteienhäusern haben heute eine Lademöglichkeit in erreichbarer Nähe. Gleichzeitig wünschen sich 50 Prozent der Befragten einen Abstand von höchstens 100 Metern zum Ladepunkt. Ladeinfrastruktur in Wohnquartieren gilt damit als Schlüssel, um große Nutzergruppen überhaupt erst für E-Mobilität zu gewinnen.

Für Wohnungsunternehmen bleibt die Wirtschaftlichkeit bislang eine zentrale Hürde. Viele Projekte tragen sich erst bei einer höheren Zahl aktiver Nutzer, hinzu kommen steuerliche Unsicherheiten und komplexe Rechtsrahmen. Das geplante Förderprogramm soll diese Hemmnisse abmildern. Laut Fraunhofer-ISI wäre eine verlässliche und langfristige Förderung ein wirksamer Hebel, um Investitionsrisiken zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen.

Ab 2026 entfällt zudem die Pflicht zur Baugenehmigung für Ladepunkte – ein weiterer Beitrag zur Vereinfachung. Dennoch mahnt die Studie zusätzlichen Klärungsbedarf an, insbesondere bei steuerlichen Rahmenbedingungen und bürokratischen Vorgaben. Gerade in Mehrparteienhäusern, wo Eigentümer, Vermietende und Mietende zusammenwirken müssen, entscheidet ein reibungsarmer Rechtsrahmen darüber, ob Ladeinfrastruktur tatsächlich entsteht.

Mit dem angekündigten Förderprogramm könnte der Bund nun die lange bestehende Lücke schließen. Für Verwaltungen, Genossenschaften und Bestandshalter eröffnet sich damit die Chance, Ladeinfrastruktur wirtschaftlicher umzusetzen und Quartiere fit für die Mobilitätswende zu machen. Entscheidend wird sein, wie schnell die Programme starten und wie verlässlich die Mittel bereitstehen.

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