Archiv für Dezember 2025

Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern: Bundesregierung kündigt neues Förderprogramm an

Eine aktuelle Fraunhofer-ISI-Studie zeigt, wie groß der Handlungsdruck ist: Nur 51 Prozent der E-Auto-Nutzenden in Mehrparteienhäusern haben heute eine Lademöglichkeit in erreichbarer Nähe. Gleichzeitig wünschen sich 50 Prozent der Befragten einen Abstand von höchstens 100 Metern zum Ladepunkt. Ladeinfrastruktur in Wohnquartieren gilt damit als Schlüssel, um große Nutzergruppen überhaupt erst für E-Mobilität zu gewinnen.

Für Wohnungsunternehmen bleibt die Wirtschaftlichkeit bislang eine zentrale Hürde. Viele Projekte tragen sich erst bei einer höheren Zahl aktiver Nutzer, hinzu kommen steuerliche Unsicherheiten und komplexe Rechtsrahmen. Das geplante Förderprogramm soll diese Hemmnisse abmildern. Laut Fraunhofer-ISI wäre eine verlässliche und langfristige Förderung ein wirksamer Hebel, um Investitionsrisiken zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen.

Ab 2026 entfällt zudem die Pflicht zur Baugenehmigung für Ladepunkte – ein weiterer Beitrag zur Vereinfachung. Dennoch mahnt die Studie zusätzlichen Klärungsbedarf an, insbesondere bei steuerlichen Rahmenbedingungen und bürokratischen Vorgaben. Gerade in Mehrparteienhäusern, wo Eigentümer, Vermietende und Mietende zusammenwirken müssen, entscheidet ein reibungsarmer Rechtsrahmen darüber, ob Ladeinfrastruktur tatsächlich entsteht.

Mit dem angekündigten Förderprogramm könnte der Bund nun die lange bestehende Lücke schließen. Für Verwaltungen, Genossenschaften und Bestandshalter eröffnet sich damit die Chance, Ladeinfrastruktur wirtschaftlicher umzusetzen und Quartiere fit für die Mobilitätswende zu machen. Entscheidend wird sein, wie schnell die Programme starten und wie verlässlich die Mittel bereitstehen.

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Gebäudetyp E: Eckpunkte sollen Basis für einfacheres und kostengünstigeres Bauen schaffen

Kern des Konzepts ist ein eigener Gebäudetyp-E-Vertrag. Er soll es Bauherren erlauben, von nicht sicherheitsrelevanten Standards abzuweichen und kosteneffizientere Lösungen einzusetzen. Künftig sollen nur die Schutzziele der Bauordnungen – etwa Statik, Brandschutz und Gesundheitsschutz – zwingend gelten. Darüberhinausgehende Anforderungen können optional vereinbart werden. Abweichungen von anerkannten Regeln der Technik sollen nicht automatisch als Mangel gelten, solange Funktionalität und Gebrauchstauglichkeit sichergestellt sind.

Die Eckpunkte sehen außerdem eine stärkere Technologieoffenheit vor. DIN-Normen sollen als private technische Regeln klarer eingeordnet werden. Ergänzend plant die Bundesregierung Musterverträge, Best-Practice-Sammlungen und Pilotprojekte, um die Anwendung des Gebäudetyps E in der Praxis zu erleichtern.

Wesentlich für die Umsetzung ist zudem eine klare mietrechtliche Einordnung. Die Eckpunkte schlagen vor, dass die „übliche Beschaffenheit“ künftig stärker nach mietrechtlichen Kriterien bestimmt wird. Komfort- und Ausstattungsmerkmale gelten nicht als verpflichtende technische Standards. Für Besteller sollen einfache Informationspflichten genügen, um Abweichungen nachvollziehbar zu machen. Fachkundige Besteller benötigen lediglich kurze Hinweise.

Der Zeitplan sieht vor, noch in diesem Jahr einen Stakeholder-Dialog zu starten. Ein erster Referentenentwurf soll nach dem Sommer 2026 folgen, eine Kabinettsvorlage Ende 2026. Kritisiert wird, dass dieser Zeitplan angesichts des hohen Drucks im Wohnungsbau als zu langsam gelten könnte. Befürworter fordern eine frühere zivilrechtliche Verankerung, um den Gebäudetyp E rasch zur Anwendung bringen zu können.

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