Archiv für März 2024

Nationale Klimaziele könnten bis 2030 erreicht werden

Im Klimaschutzgesetz (KSG) ist das Ziel formuliert: Die THG-Emissionen sollen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 Prozent verringert werden. Zu Beginn der Legislaturperiode ging das Umweltbundesamt noch davon aus, dass dieses Klimaziel von 1.100 Millionen Tonnen Treibhausgas überschritten werde. Den aktuellen Projektionen zufolge wird diese Lücke geschlossen – „wenn wir weiter so ambitioniert am Klimaschutz arbeiten“, so Messner. Den Rückgang der Emissionen führt er vor allem auf den geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe und den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien, die negative konjunkturelle Entwicklung in der Industrie sowie die gesunkene Energienachfrage und Energieeinsparungen zurück.

Im Gebäudesektor konnten die Emissionen im Jahr 2023 um 8,3 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente im Vergleich zum Vorjahr auf rund 102 Millionen Tonnen verringert werden. Das entspricht einem Minus von 7,5 Prozent. Damit überschreitet der Sektor die nach dem Klimaschutzgesetz erlaubte Jahresemissionsmenge um rund 1,2 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente. Neben den Energieeinsparungen aufgrund der milden Witterungsbedingungen in den Wintermonaten 2023 und den höheren Verbraucherpreisen wirkt sich der Zubau an Wärmepumpen positiv auf die Emissionsentwicklung im Gebäudebereich aus, so das Umweltbundesamt. Auch im Verkehrssektor lagen die Emissionen trotz einem leichten Rückgang um 1,2 Prozent mit rund 146 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente deutlich über den zulässigen Werten. „Die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges weisen eine Übererfüllung auf. Die Sektoren Verkehr und vor allem Gebäude zeigen eine gegenüber den früheren Projektionen verbesserte Entwicklung. Allerdings verfehlen sie ihre bisherigen Sektorziele“, so die Einordnung des Bundeswirtschaftsministeriums. „Da die Emissionen im Verkehr und in Gebäuden maßgeblich sind für die EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR), bedeutet dies auch, dass Deutschland hier seine Ziele bis 2030 ohne weitere Maßnahmen verfehlen könnte.“

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Fit für die Zukunft? Elementarschadenabsicherung in der Wohngebäudeversicherung

Mit ihrem Antrag will die Union die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zwei Punkte versicherungsrechtlich regelt: Zum einen soll die Wohngebäudeversicherung im Neugeschäft nur noch mit einer Elementarschadenversicherung angeboten werden. Kunden sollen diese nach einer Belehrung über die Konsequenzen abwählen können (Opt-out-Option). Zum anderen sollen sämtliche bestehende Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden. Dem Problem, dass bei steigenden Schadensereignissen in der Zukunft eine adäquate Rückversicherbarkeit der Schäden nicht mehr gegeben sein wird, will die Union durch eine staatliche Rückversicherung mit Prämienkorridor begegnen.

Der Bundesrat hatte sich bereits im März 2023 auf Initiative von Nordrhein-Westfalen in einer Entschließung einstimmig für eine Pflichtversicherung für Elementarschäden an Gebäuden ausgesprochen (wir haben berichtet). Nach Einschätzung der Justizminister der Länder wäre eine solche Versicherungspflicht verfassungsgemäß.

In der Bundestagsanhörung zum Vorstoß der Union warnte Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft, vor der von den Bundesländern geforderten singulären Pflichtversicherungslösung. Diese könnte zu explodierenden und letztlich unbezahlbaren Prämien für die Verbraucher führen. Zugleich bestehe die Gefahr, dass sich Versicherer infolge des Klimawandels Stück für Stück aus dem Markt der Naturgefahrenversicherung zurückziehen oder ihn gänzlich aufgeben würden. Stephen Rehmke, Vorstand der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten, plädierte gegen eine Opt-out-Option. Mit einer Abwahlmöglichkeit werde man nicht annähernd die Versicherungsdichte erreichen, die man bei den klassischen Wohngebäudeversicherungen schon habe und die man für einen tragbaren Risikoausgleich brauche. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes, begrüßte die Bemühungen zur weiteren Verbreitung von Elementarschadenversicherungen. Eigentümer/innen sollten durch den Abschluss einer Versicherung Eigenvorsorge treffen statt solche Schäden gegebenenfalls durch die Gewährung staatlicher, aus Steuermitteln finanzierter Unterstützungsleistungen zu vergemeinschaften. Allerdings müsse im Hinblick auf vermietete Wohngebäude dafür gesorgt werden, dass die Kosten derartiger Versicherungen von den Vermietenden und nicht von den Mietenden gezahlt werden. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, lehnte die Einführung einer Versicherungspflicht ab. Diese verhindere keinen Schadensfall. „Dass erst gar keine Schäden entstehen oder diese zumindest minimiert werden, ist jedoch die eigentliche Aufgabe der Politik“, so Warnecke.

Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion ist hier zu finden, die Entschließung des Bundesrates hier.

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