Archiv für Oktober 2023

IW Köln: Stellplatzverordnungen machen Bauen unnötig teuer

Den Analysen des IW Köln zufolge besitzt ein durchschnittlicher Haushalt in der Großstadt 0,8 und in ländlichen Regionen 1,6 Autos. Neben der räumlichen Lage bestimmen vor allem der Haushaltstyp, die Qualität der ÖPNV-Anbindung und die Nähe und Verfügbarkeit von öffentlich zugänglichen Parkplätzen den Bedarf. Anhand eines Regressionsmodells haben die Wissenschaftler Stellplatzbedarfe von knapp über null bis deutlich über zwei abgeleitet. Durchschnittlich benötigt ein Haushalt 1,3 Plätze. In den kommunalen Verordnungen spielt dieser Bedarf jedoch keine Rolle.

Exemplarisch verweisen die Autoren auf die Verordnung in München: Wer dort ein Mehrfamilienhaus errichte, müsse unabhängig von der Größe der Wohnung, der Zahl der künftigen Bewohner und der Lage für jede Wohnung einen Stellplatz bauen. Bei Neubauten in Großstädten können Bauherren die Stellplatzverordnung oft nur erfüllen, indem sie eine Tiefgarage bauen und die Kosten bei Kaufpreisen und Mieten einpreisen. Der Studie zufolge betragen die Aufschläge dafür in Wohnungsinseraten für Neubauten im Schnitt zehn Prozent, für Bestandsimmobilien  bis zu 47 Prozent. Für die Nutzer ist das in den meisten Fällen nicht erkennbar. Unterm Strich machen die festen Vorschriften das Bauen teurer, komplizierter und aufwändiger, so die Schlussfolgerung des IW Köln. Sie verbrauchen unnötig Flächen und erschweren noch mehr Menschen den Weg in die eigenen vier Wände. Die Studie finden Sie hier in voller Länge (Link https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Gutachten/PDF/2023/Stellpl%C3%A4tze_im_Wohnungsbau.pdf).

Überblick über Baupreisanstiege insgesamt

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude sind im August 2023 um 6,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen, so das Statistische Bundesamt. Damit flacht der Preisanstieg langsam ab. Im Mai 2023, dem vorherigen Berichtsmonat, betrug der Anstieg noch 8,8 Prozent. Rohbauarbeiten waren im August 2023 um durchschnittlich 3,1 Prozent teurer als im Vorjahr. Überdurchschnittlich hoch fielen die Preissteigerungen bei Erdarbeiten (+ 7,6 Prozent) und bei Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten (+ 7,2 Prozent) aus. Für Zimmer- und Holzbauarbeiten hingegen mussten Bauherren 2,5 Prozent weniger zahlen als im August 2022. Bei den Ausbauarbeiten belief sich der durchschnittliche Preisanstieg auf 9 ,0 Prozent. Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen verteuerten sich um 12,1 Prozent, Nieder- und Mittelspannungsanlagen um 10,3 Prozent und Wärmedämmverbundsysteme um 9,9 Prozent. Die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden erhöhten sich ebenfalls um 9,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat.

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Bundesfinanzministerium: Nullsteuersatz für Photovoltaik bleibt dauerhaft

Der neue Steuersatz ist in §12 Absatz 3 Nummer 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) als eigenständiger Steuersatz eingefügt und nicht mit einem Endtermin versehen. Laut Branchenexperten haben viele Verbraucher die Befristung der Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und für Gas- und Fernwärmelieferungen mit dem neu eingeführten Nullsteuersatz für Photovoltaik-Anlagen verwechselt. Sie waren davon ausgegangen, dass die Umsatzsteuer auch für Photovoltaikanlagen wieder steigen würde.

Diese Senkung hat laut BSW wesentlich dazu beigetragen, dass in der ersten Hälfte des Jahres 2023 mehr Solarstromanlagen und Solarstromspeicher im Eigenheimsegment verbaut wurden als im gesamten Gesamtjahr 2022.

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