Archiv für Dezember 2022

Mehr Tempo im Wohnungsbau: Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren

Ziel ist, „die Verwaltungs-, Planungs- und Genehmigungsverfahren deutlich zu beschleunigen, damit private und staatliche Investitionen zur Modernisierung des Landes schnell, effizient und zielsicher umgesetzt werden können“, so der Referentenentwurf. Konkret sind folgende Änderungen im Baugesetzbuch geplant:

  • Umstellung des förmlichen Beteiligungsverfahrens auf ein digitales Verfahren als Regelfall, unter Beibehaltung der analogen Auslegung der Planungsunterlagen
  • Straffung des Verfahrens bei erneuten Beteiligungsverfahren von Öffentlichkeit und Behörden im Falle von Änderungen in Planungsentwürfen
  • Verkürzung der Fristen zur Genehmigung bestimmter Bauleitpläne (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt wurden) von drei auf einen Monat

Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, bewertet die geplanten Regelungen als wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Wohnungsbaus: „So können Bebauungspläne im laufenden Prozess schneller geändert werden, da bei einer Änderung nicht mehr der ganze Bebauungsplan aufgemacht werden muss. Das ist für alle Projektentwickler und für alle am Bau beteiligten Firmen eine große Erleichterung.“

Der Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerium ist hier zu finden.

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Bonus für serielle Sanierungen

Die Verwendung vorgefertigter Fassaden- beziehungsweise Dachelemente und deren Montage an Bestandsgebäuden wird ab 1. Januar 2023 im Rahmen des Kreditprogramms „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ mit einem Bonus in Höhe von 15 Prozentpunkten gefördert. Voraussetzung ist, dass mit der Sanierung die Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55 erreicht wird. Der Bonus kann mit der EE-Klasse kumuliert und bei der Komplettsanierung eines Gebäudes mit besonders schlechtem energetischem Standard (Worst-Performing-Building, WPB) mit dem WPB-Bonus kombiniert werden. Die Gesamtförderung ist dabei auf 20 Prozent gedeckelt.

Das Konzept der seriellen Sanierung beruht auf digitalisierten und standardisierten Prozessen, durch die objektspezifisch großformatige, in der Fabrik vorgefertigte, Fassaden- und Dachelemente sowie Technikelemente hergestellt werden. Ein Großteil der Sanierung wird somit in die Produktionshallen verlagert. Die Förderung soll zusätzliche Anreize nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Unternehmen schaffen. Informationen zur seriellen Sanierung und ersten Pilotprojekten sind auf der Website der Deutschen Energie-Agentur (dena) zu finden.

Die geänderten BEG-Förderrichtlinien sollen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums noch 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Alle drei Teilprogramme der BEG (Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen) sind von den Änderungen betroffen. Die neuen Richtlinien sind hier verfügbar .

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