Archiv für Juni 2021

Keine baldige Entscheidung zur Spitzenglättung für E-Mobile

Zur Spitzenglättung wird es vor der Bundestagswahl wohl keine Entscheidung mehr geben. Eine Neuregelung zur Netzeinbindung von Elektroautos wird also weiterhin auf sich warten lassen. Erst in der nächsten Legislaturperiode wird eine Umsetzung durch die neue Regierung möglich sein. Die bisherige Suche nach Kompromissen ist somit gescheitert (» der VDIV berichtete).

Laut Bundeswirtschaftsministerium dauere die Abstimmung und der Austausch mit den Branchenvertretern weiter an. Auf die Änderung des §14a EnWG hatten sich Union und SPD im Koalitionsvertrag geeinigt. Ende vergangenen Jahres hatte es bereits einen Vorschlag vom Wirtschaftsministerium gegeben. Um Netzengpässe zu vermieden, soll die Anschlussleistung für Elektroautos oder Wärmepumpen bei Bedarf um bis zu zwei Stunden pro Tag reduziert werden können. Nach einem lauten Aufschrei der Automobilbranche wurde der Vorschlag zurückgezogen. Diese sah die Gefahr, dass die Attraktivität von E-Autos abnehmen könnte, sollten Ladezeiten eingeschränkt werden. Bisher konnte kein Kompromiss zwischen Schutzmöglichkeiten vor Netzüberlastung durch die Betreiber sowie gerechter und attraktiver Verteilung der Netznutzung gefunden werden.

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Beschlossene Sache – Mietspiegelreform kommt

Der Bundestag hat die Reformierung des Mietspiegelgesetzes beschlossen. Anschließend stimmte auch der Bundesrat der Reform zu, mit der die Qualität der Mietspiegel gesteigert werden soll. Die Aussagekraft soll verbessert und vereinheitlicht werden, zudem sollen Gemeinden zur Erstellung motiviert werden (» der VDIV berichtete).

In Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern ist ein Mietspiegel somit künftig Pflicht. Vorliegen muss er bis zum 1.1.2023.

Dr. Jan-Marco Luczak, Sprecher für Recht und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Fraktion, äußerte sich in einer Pressemitteilung über die Transparenz und Rechtssicherheit der Mietspiegel: Er gebe Orientierung und gesetzlichen Rahmen für die Miethöhe. „Wegen dieser herausragenden Funktion ist es wichtig, dass sie das tatsächliche Marktgeschehen abbilden und frei von politischer Manipulation sind. Deswegen haben wir als Union durchgesetzt, dass Mietspiegel auch künftig nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen gebildet werden müssen. Damit haben wir der politischen Instrumentalisierung von Mietspiegel einen Riegel vorgeschoben. Das schafft Rechtssicherheit und Akzeptanz bei Mietern und Vermietern.“

Neu ist auch die Auskunftspflicht für Mieter und Vermieter zu Miete- und Wohnungsmerkmalen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden. Gleich bleibt hingegen der zweijährige Bindungszeitraum für Mietspiegel und der Betrachtungszeitraum von vier Jahren. Dazu äußerte sich Luczak ebenfalls: „[…] eine Verlängerung des Bindungszeitraums hätte dazu geführt, dass die Daten von Mietspiegeln veraltet und wenig aussagekräftig geworden wären. Mietspiegel hätten ihre Akzeptanz und damit ihre befriedende Funktion verloren.“

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