Archiv für Februar 2020

Regelung zur Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienkauf kommt später

Eigentlich sollte im Bundestag am 13. Februar das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser verabschiedet werden. Nun steht die abschließende Beratung für Anfang März auf der Agenda. Nach Zustimmung des Bundesrates und Verkündung im Bundesgesetzblatt könnte das Gesetz in der zweiten Oktoberhälfte 2020 in Kraft treten. Mit dem Gesetz soll die bisherige Praxis, dass Käufer vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil die Maklerkosten übernehmen, wenn der Makler nur vom Verkäufer bestellt wurde, beendet werden. Die vom Käufer zu zahlenden Kosten sollen nur noch maximal 50 Prozent des gesamten Maklerlohns betragen.

Auch soll der Käufer erst zur Zahlung verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil gezahlt hat. Tritt der umgekehrte Fall ein, dass der Käufer Auftraggeber des Maklers ist, etwa bei einem Suchauftrag, gilt dieses Vorgehen ebenso. Als Auftraggeber ist er ebenfalls zahlungspflichtig und kann höchstens eine Kostenverteilung von 50 zu 50 erwirken. Für den Fall, dass ein Makler von beiden Parteien beauftragt wird, soll dieser die Maklerprovision auch von beiden Parteien zu gleichen Teilen verlangen dürfen.

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Münchner Bürgeranleihe soll bezahlbaren Wohnraum schaffen

Einen Bürgerfonds hat die Stadt München aufgelegt. Die als „Social Bond″ angelegte Anleihe wird an der Börse gehandelt und kann in der Mindeststückelung von 1.000 Euro bei allen Bankinstituten erworben werden. Anleger erhalten jährlich 0,25 Prozent Zinsen. Über den Bürgerfonds will die Stadt 100 bis 120 Millionen Euro einnehmen, die in den Ankauf von Wohnhäusern investiert werden sollen. 

Dabei geht es vor allem Wohnhäuser im Stadtgebiet, für die die Stadt München Vorkaufsrechte hat. Der Ankauf soll Münchner Mietern bezahlbaren Wohnraum sichern, insbesondere in den von Luxussanierungen und Gentrifizierung betroffenen Erhaltungsschutzgebieten. Die Einnahmen aus der Anleihe sollen zudem auch für den Neubau von Mietwohnungen durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften genutzt werden.

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