Archiv für Oktober 2019

Wettbewerb für energetische Sanierungen von WEG-Gebäuden in Frankfurt

Frankfurt am Main will bis zum Jahr 2050 seinen Energieverbrauch im Vergleich zu 2010 halbieren und den verbleibenden Bedarf mit erneuerbaren Energien aus dem Stadtgebiet und der Region decken. Um dies zu erreichen, muss vor allem der Energieverbrauch im Gebäudebestand reduziert werden. Ein Wettbewerb für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) soll helfen, diesem Ziel näherzukommen.

In der Finanzmetropole gibt es mehr als 13.000 Gebäude von WEG, die zusammen mehr als 100.000 Wohneinheiten umfassen. Seit 2017 unterstützt die Stadt diese mit dem » Projekt SanierungsWEGweiser bei der Umsetzung von energetischen Sanierungsvorhaben. Der VDIV Deutschland ist dabei mit seinem Landesverband Hessen beratend tätig.

Der nun ausgeschriebene » Frankfurter Sanierungswettbewerb für WEG will motivieren, entsprechende Projekte anzugehen, und die öffentliche Wahrnehmung für die Thematik erhöhen. Teilnahmeberechtigt sind alle WEG mit mindestens fünf Wohneinheiten aus Frankfurt. In den Kategorien „Sanierung größerer WEG“, „Innovative Sanierungen“ und „Umfassende Sanierungen“ werden Preisgelder in Höhe von je 25.000 ausgelobt.

Vielen WEG fehlt vor allem ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Dessen Erstellung wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Förderprogramm » Die Energieberatung für Wohngebäude gefördert. Die Stadt Frankfurt prämiert im Wettbewerb bis zu fünf WEG mit 5.000 Euro, die die Erstellung eines solchen Sanierungsfahrplans beschließen – zusätzlich zur Förderung der Bundesregierung von maximal 1.100 Euro.

Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 31. Dezember 2019 beim Energiereferat der Stadt Frankfurt in postalischer und digitaler Form eingegangen sein. Die Gewinner werden am 14. Februar 2020 bekanntgegeben.

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Musterfeststellungsklage hat erstmals Erfolg

Zum ersten Mal im deutschen Mietrecht war eine Musterfeststellungsklage vor Gericht erfolgreich. Das Oberlandesgericht München gab einem Mieterverein Recht, der stellvertretend für mehr als 130 Mieter gegen eine Modernisierungsumlage geklagt hat. Streitpunkt war die lange Frist zwischen der Ankündigung einer Modernisierung und ihrer tatsächlich geplanten Umsetzung.

Die Maßnahme war von der Vermieterin und Beklagten Ende 2018 angekündigt worden. Sie sollte aber erst ab Mai 2021 umgesetzt werden. Damit hatte sie noch altes Recht nutzen wollen, das höhere Mieterhöhungen zulässt als sie seit Jahresbeginn 2019 möglich sind. Denn seitdem gilt das neue Mietrecht, nach dem nur noch acht Prozent statt der früheren elf Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umgelegt werden dürfen. Zusätzlich gilt eine Obergrenze von einer erlaubten Erhöhung von zwei beziehungsweise drei Euro pro Quadratmeter pro Monat innerhalb von sechs Jahren nach Modernisierung.

Das Gericht entschied nun, dass die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung zu lang ist. Der Zeitraum sollte drei Monate betragen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

Die Möglichkeit von Musterfeststellungsklagen besteht in Deutschland erst seit November 2018. Eingereicht werden können sie von Verbänden. Mindestens 50 Betroffene müssen sich innerhalb von zwei Monaten der Klage anschließen.

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