Archiv für August 2018

Expertengremium: Mietpreisbremse ersatzlos streichen

Die Mietpreisbremse abschaffen, den sozialen Wohnungsbau nicht vorantreiben, die Grunderwerbsteuer absenken und mehr Anreize für den Neubau schaffen: Das sind die Empfehlungen des wissenschaftlichen Beirats des Bundeswirtschaftsministeriums. Das 32-seitige Gutachten sorgte zuletzt für wohnungspolitische Diskussionen.

Der Beirat empfiehlt ein grundsätzliches Umdenken in der deutschen Wohnungspolitik. Die Mietpreisbremse erachten die Experten als weitgehend wirkungslos. Dort, wo sie wirkt, behindere sie den Abbau der Wohnungsknappheit. Auf Grund der eingeschränkten Möglichkeit von Mietsteigerungen gäbe es zudem nur wenig Anreize für Neubauten. Auch der soziale Wohnungsbau ist nach Ansicht des Beirats kein geeignetes Mittel, um den Wohnungsbau zu beleben. Er sollte zurückgefahren werden, andernfalls drohe eine Fehlleitung von Subventionen. Besser geeignet sei die Erhöhung des Wohngeldes, das Bedürftige gezielt unterstützt und die Bildung sozial schwacher Stadtteile verhindert.

Öffentlichen Nahverkehr ausbauen, Grunderwerbsteuer absenken

Zudem raten die Gutachter, den Kommunen mehr Anreize zu geben, neues Bauland auszuweisen. Da dies in vielen Großstädten Mangelware ist, solle der Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs zwischen den Städten und dem Umland vorangetrieben werden, um die Anbindungen zu verbessern und Pendelzeiten zu reduzieren. Darüber hinaus plädiert der Beirat in seinem Gutachten für das Absenken der Grunderwerbsteuer und bei der Reform der Grundsteuer für die Einführung einer reinen Bodensteuer, da bei diesem Modell der Immobilienbestand oder der Bodenwert zur Ermittlung der Steuerlast nicht relevant sind.

Barley: „Gutachten ist unverantwortlich.”

Bundesjustizministerin Katarina Barley reagierte empört auf das Gutachten und bewertete es als unverantwortlich. Jeder wisse, dass der Markt von sich aus nur wenige bezahlbare Wohnungen schaffe, so die Ministerin gegenüber der Immobilien Zeitung. Sie setzt daher auf mehr sozialen Wohnungsbau.

Beirat unterlief Fehler bei Mietpreisbremse

Rund eine Woche nach Erscheinen des Gutachtens stellte sich heraus: Die Annahmen der Experten über die Wirkungsweise der Mietpreisbremse sind falsch. Sie gingen davon aus, dass die Bremse auch für Neubauten gilt, d. h., dass auch bei einer Wiedervermietung in einem Neubau die Mieten gedeckelt sind. Neubauten, die ab Oktober 2014 errichtet wurden, sind allerdings von der Regelung befreit. „Wir geben zu, dass in dem Absatz nicht ausreichend herausgearbeitet wurde, dass wir uns hier nicht auf die bereits gültige Version der Mietpreisbremse beziehen, sondern auf ein Eingreifen in den Mietmarkt im Allgemeinen, das vielleicht in der Zukunft stattfinden könnte“, sagte Friedrich Breyer gegenüber der WELT. Er ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats, Professor für Volkswirtschaftslehre, Lehrstuhlinhaber an der Universität Konstanz sowie Vorstandsmitglied beim Verein für Socialpolitik und dem Thurgauer Wirtschaftsinstitut (TWI). „Wir beziehen uns auf staatliche Eingriffe allgemein, nicht auf die Mietpreisbremse nach dem Mietnovellierungsgesetz”, so Beyer weiter. Allerdings findet sich im Gutachten kein Hinweis auf die Allgemeinheit dieser Aussage.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hamburg geht gegen illegale Ferienwohnungen vor

Der rot-grüne Hamburger Senat legt Vermietungsportalen wie AirBnB die Daumenschrauben an. Um die Zweckentfremdung von Wohnraum als Ferienwohnung zu verhindern, sollen alle angebotenen Wohnungen registriert und die Vermietung auf zwei Monate begrenzt werden. Zudem müssen Anbieter künftig eine Wohnraumschutznummer verwenden.

Die Nummer können die Anbieter künftig kostenlos im Internet beantragen. Da nur die eigene Wohnung fremdvermietet werden darf, werden die angegebenen Daten des Vermieters automatisch mit dem Melderegister abgeglichen. Stimmen die Angaben von Wohnung und Anmelder überein, erhalten die Anbieter ihre Nummer unmittelbar nach der Registrierung. Diese muss dann bei jeder Anzeige angegeben werden. Im Umkehrschluss dürfen Portale nur noch Anzeigen mit dieser Registrierung aufnehmen. Zudem soll die maximale Zeit der Fremdvermietung von sechs auf zwei Monate reduziert werden. Stimmt der Hamburger Senat den Plänen zu, würde sich außerdem die Strafe für Zweckentfremdungen auf 500.000 Euro verzehnfachen. Mit dem neuen Gesetz gehen die Hamburger auch gegen Steuerhinterziehung illegal agierender Anbieter vor, die Wohnungen gewerblich vermieten und keine Steuern oder Tourismusabgabe zahlen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

vnmi-logo-transparent-grau-251x251  ihk-koeln-wir-bilden-aus-300x109

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular