Archiv für März 2018

Zahl der Wohnungsgenehmigungen 2017 erstmals wieder gesunken

2017 sind trotz der großen Nachfrage erstmals seit 2008 weniger Wohnungen bewilligt worden als im Vorjahr. Laut Statistischem Bundesamt sank die Zahl der Genehmigungen für Neu- und Umbauten um 7,3 Prozent auf 348.100 Einheiten. Zwischen 2008 und 2016 waren die Zahlen konstant gestiegen.

Nach Einschätzung von Politik und Bauwirtschaft werden jedes Jahr 350.000 bis 400.000 neue Wohnungen benötigt, um den steigenden Bedarf zu decken. Tatsächlich gebaut werden aber deutlich weniger: 2016 waren es 278.000 Wohnungen, im vergangenen Jahr dürften es laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes gut 300.000 Einheiten gewesen sein.

Besonders deutlich fiel der Rückgang der Baugenehmigungen bei den Einfamilienhäusern aus: Hier betrug das Minus fünf Prozent. Bei Zweifamilienhäusern nahmen die Genehmigungen um 2,7 Prozent ab. Bei Mehrfamilienhäusern hingegen gab es fast gar keine Veränderung. Stark gesunken ist die Zahl der Genehmigungen für Wohnungen in Wohnheimen (-41 Prozent). Zu dieser Kategorie zählen unter anderem Flüchtlingsunterkünfte. Ohne Berücksichtigung der Genehmigungen von Wohnheimen betrug der Rückgang der Baugenehmigungen von Neubauwohnungen in Wohngebäuden insgesamt gegenüber dem Vorjahr 1,9 Prozent. Die Zahl der Wohnungen, die durch genehmigte Um- und Ausbaumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen sollen, ging im Jahr 2017 ebenfalls zurück (-19,5 Prozent).

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KfW: Verwalteraufwand bei energetischen Sanierungen explizit als Baunebenkosten förderfähig

Bei Förderanträgen, die ab dem 17. April 2018 bei der KfW Bankengruppe eingehen, können auch explizit „die zusätzlichen Kosten einer WEG-Verwaltung für die Beschlussfassung einer förderfähigen energetischen Sanierung (Modernisierung), die Antragstellung und Abwicklung einer Förderzusage” als Baunebenkosten berücksichtigt werden. So heißt es in der künftig geltenden Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit (151, 152) und Investitionszuschuss (430).

Der DDIV steht seit längerem mit der KfW im intensiven Austausch zu dem Thema. Bereits in der Vergangenheit konnte der Verwaltermehraufwand unter den Baunebenkosten subsumiert und im Zusammenhang mit KfW-geförderten Maßnahmen abgerechnet werden. Zusätzliche Kosten, die im Rahmen einer energetischen Sanierung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft durch die Immobilienverwaltung anfallen, sind dabei mit einer Rechnung nachzuweisen. Diese werden dabei als Kosten der „Beratung, Planung und Baubegleitung, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen“ beziffert.

Durch die Anpassung der Anlage zu den Merkblättern werden Immobilienverwaltungen nun klar auf diese Fördermöglichkeit hingewiesen. Die ab dem 17. April gültige Anlage zu den Merkblättern Energieeffizient Sanieren Kredit und Investitionszuschuss können Sie direkt » bei der KfW downloaden.

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