Weniger Mietstreitigkeiten vor deutschen Gerichten

Mieter und Vermieter treffen seltener vor Gerichten zusammen. In 226.933 Verfahren standen sie 2017 vor den Richtern, rund 20.000 Mal weniger als noch 2016. Damit sank die Zahl der Mietrechtsprozesse auf den niedrigsten Stand seit 1990.

Die Zahl der Prozesse ist seit 1996 um rund ein Drittel gesunken. Dies gab der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf Daten des Statistischen Bundesamtes bekannt. Das sei u. a. auf die Rechtsberatung der Mietervereine zurückzuführen, die 2017 von rund 1,1 Millionen Mietern in Anspruch genommen wurde. Von diesen Fällen konnten 97 Prozent außergerichtlich beigelegt werden. Auch die wachsende Eigentümerquote trage dazu bei, dass gerichtliche Mietstreitigkeiten sinken. Außerdem entschärften die vergangenen Mietrechtsreformen und wegweisende Urteile des Bundesgerichtshofs diverse Streitpunkte.

In beinahe jedem dritten Fall in der Mieterberatung geht es um die Betriebskostenabrechnung, aber auch Wohnungsmängel und Mieterhöhungen sorgten immer wieder für Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. So suchten knapp 12 Prozent der Klienten von Mietervereinen 2017 die Rechtsberatung wegen Mieterhöhungen auf. Zum Vergleich: Fünf Jahre zuvor lag ihr Anteil bei 6,6 Prozent. Dabei sind vor allem in den Großstädten Mieterhöhung deutlich öfter ein Streitthema als im bundesweiten Durchschnitt.

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