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Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzpaket: Neue Regeln für Photovoltaik und Netzanschlüsse

Nach dem Kabinettsbeschluss Ende Juli müssen die Entwürfe nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die Neuregelung des EEG bedarf zudem der Zustimmung der EU-Kommission. Sie soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, damit neue Anlagen auch künftig eine beihilferechtlich zulässige Förderung erhalten können.

Einspeisevergütung soll schrittweise auslaufen

Im Mittelpunkt der EEG-Reform steht die Vergütung von Solarstrom aus kleineren Dachanlagen. Für neu errichtete Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von weniger als 25 Kilowatt soll die bisherige feste Einspeisevergütung nur noch bis Ende 2028 angeboten werden. Gleichzeitig soll sich der Förderzeitraum von bislang 20 Jahren auf drei Jahre verkürzen. Vorgesehen ist eine Vergütung von 5,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Die Bundesregierung will damit erreichen, dass Solarstrom stärker im Gebäude selbst genutzt, gespeichert oder über einen Dienstleister direkt am Strommarkt verkauft wird. Für Anlagenbetreiber würde die Vergütung dadurch stärker von den jeweiligen Marktpreisen abhängen. Um den Übergang zu erleichtern, ist für die Direktvermarktung ein auf vier Jahre begrenzter Bonus vorgesehen. Für größere Anlagen ab 100 Kilowatt sollen künftig Differenzverträge gelten. Diese sichern den Betreibern auf der einen Seite ein bestimmtes Erlösniveau. Liegen die am Markt erzielten Einnahmen darüber, muss ein Teil der zusätzlichen Erlöse zurückgezahlt werden.

Die neuen Vorgaben stoßen auf unterschiedliche Reaktionen. Während Energieunternehmen die stärkere Orientierung an Marktpreisen grundsätzlich begrüßen, warnt die Erneuerbaren-Branche vor sinkender Investitionsbereitschaft. Kritiker befürchten insbesondere bei privaten und mittelständischen Eigentümern einen deutlichen Rückgang neuer Photovoltaikanlagen, wenn feste und langfristig kalkulierbare Einnahmen entfallen.

Netzengpässe werden zum Investitionsrisiko

Das zweite Gesetzesvorhaben soll den Ausbau der erneuerbaren Energien enger mit dem Ausbau der Stromnetze verzahnen. Kernpunkt ist der sogenannte Redispatch-Vorbehalt. Netzbetreiber sollen Regionen, in denen regelmäßig nicht der gesamte erzeugte Strom abtransportiert werden kann, für bis zu sechs Jahre als Engpassgebiete ausweisen können. Voraussetzung ist, dass mindestens fünf Prozent der jährlichen Stromerzeugung in dem jeweiligen Gebiet wegen fehlender Netzkapazitäten abgeregelt werden mussten. Betreiber neuer Wind- und Solarparks sollen dann für einen Teil der nicht eingespeisten Strommenge keine Entschädigung mehr erhalten. Je nach Standort und Anlagenart betrifft dies 18 oder 20 Prozent der abgeregelten Jahresproduktion. Die Regelung soll verhindern, dass weitere Erzeugungsanlagen unabhängig von den vorhandenen Netzkapazitäten gebaut werden.

Projektentwickler und Branchenverbände warnen jedoch vor erschwerten Finanzierungen und neuen Unsicherheiten. Können Betreiber nicht mehr sicher kalkulieren, ob der erzeugte Strom tatsächlich abgenommen und vergütet wird, könnte dies die Wirtschaftlichkeit neuer Vorhaben beeinträchtigen.

Neue Kriterien für Netzanschlüsse

Das Netzpaket schafft zudem eine gesetzliche Grundlage für veränderte Netzanschlussverfahren. Bislang wurden Anschlussanträge vielfach nach dem Eingangsdatum bearbeitet. Dieses sogenannte Windhundprinzip soll künftig durch Verfahren ersetzt werden können, die den tatsächlichen Entwicklungsstand eines Projekts berücksichtigen. Damit könnten Projekte bevorzugt werden, die bereits über Genehmigungen, Flächen oder verbindliche Verträge verfügen. Offen bleibt jedoch, nach welchen Kriterien knappe Netzanschlusskapazitäten verteilt werden sollen.

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Branchenbarometer 2026: Wirtschaftlich auf Wachstumskurs, personell am Limit

Die an der Erhebung beteiligten Unternehmen erhöhten ihren Umsatz 2025 durchschnittlich um 7,7 Prozent. Damit entwickelten sie sich deutlich dynamischer als der deutsche Mittelstand, dessen nominales Umsatzwachstum laut KfW-Mittelstandspanel bei 1,2 Prozent lag. Für 2026 rechnen die Immobilienverwaltungen mit einem weiteren Plus von 7,0 Prozent.

Auch die Ertragslage verbesserte sich. Das Betriebsergebnis stieg 2025 im Mittel um 12,8 Prozent. Die durchschnittliche Umsatzrendite erhöhte sich von 12,8 Prozent auf 13,4 Prozent und liegt damit weiterhin deutlich über dem Mittelstandswert von 7,0 Prozent. Die Branche erzielt diese Ergebnisse trotz einer nahezu stagnierenden Gesamtwirtschaft: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt wuchs 2025 lediglich um 0,2 Prozent, während die Inflationsrate 2,2 Prozent betrug.

Kleine und mittlere Unternehmen dominieren

Die Immobilienverwaltung bleibt eine stark mittelständisch geprägte Branche. 90,2 Prozent der befragten Unternehmen betreuen weniger als 3.000 Einheiten, 38,5 Prozent sogar weniger als 400. Wichtigstes Tätigkeitsfeld ist weiterhin die WEG-Verwaltung, in der 93,4 Prozent der Unternehmen aktiv sind. 82,3 Prozent übernehmen zudem die Verwaltung von Mietobjekten.

Im Durchschnitt bestehen die teilnehmenden Unternehmen seit 22,6 Jahren. Fast drei von zehn Verwaltungen sind bereits länger als 30 Jahre am Markt. Zugleich zeigt sich bei den kleinsten Betrieben eine hohe Gründungsdynamik: Nahezu jede zweite Kleinstverwaltung besteht erst seit höchstens fünf Jahren.

Unternehmen überprüfen ihre Bestände

Wachstum um jeden Preis verliert an Bedeutung. Stattdessen richten viele Verwaltungen ihren Objektbestand gezielter an Aufwand, Ertrag und verfügbaren Ressourcen aus. 57,1 Prozent wollen besonders arbeitsintensive Objekte abgeben, 49,5 Prozent planen die Trennung von wirtschaftlich unattraktiven Mandaten. Lediglich 5,7 Prozent beabsichtigen, ihre bisherige Unternehmensausrichtung unverändert fortzuführen.

Vergütungen steigen 

Die durchschnittliche Vergütung je Einheit erhöhte sich 2025 in der WEG-Verwaltung um 2,7 Prozent auf 29,12 Euro. In der Mietverwaltung stieg sie um 3,4 Prozent auf 30,19 Euro.

Für 2026 planen die Unternehmen einen deutlich größeren Vergütungsschritt. Die durchschnittlich angestrebte Regelvergütung liegt bei 31,77 Euro je Einheit. Das entspricht einem Zuwachs von 9,1 Prozent. Die Ergebnisse sprechen dafür, dass immer mehr Verwaltungen ihre Preise an den tatsächlichen Arbeitsaufwand und die gestiegenen Anforderungen anpassen.

Überlastung prägt den Arbeitsalltag

Die wirtschaftlich positive Entwicklung kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die personellen Reserven vieler Unternehmen aufgebraucht sind. 62,1 Prozent der Befragten beschreiben ihre Verwaltung als überlastet. Nur 23,3 Prozent bewerten die eigene Auslastung als ausgewogen. Dabei nimmt der Anteil überlasteter Unternehmen mit steigender Betriebsgröße weiter zu.

Der Fachkräftemangel verschärft die Situation. Mehr als die Hälfte der Verwaltungen, die 2025 Personal suchten, konnte nicht sämtliche offenen Stellen besetzen. Gleichzeitig erhöhen Digitalisierung, ESG-Anforderungen und neue gesetzliche Vorgaben den Qualifizierungs- und Organisationsbedarf.

„Das Branchenbarometer zeigt eine wirtschaftlich robuste, aber überpropotional stark beanspruchte Branche. Um dauerhaft handlungsfähig zu bleiben, müssen Verwaltungen Leistungen präziser kalkulieren, belastbare Kennzahlen erheben und Vergütungen an den tatsächlichen Aufwand anpassen. Transparente Daten unterstützen nicht nur bei der Unternehmenssteuerung, sondern zeigen auch dem Kunden, welche Tätigkeiten konkret in der Verwaltung anfallen und vergütet werden müssen. Die Messbarkeit der Leistung ist- entscheidend für die Zukunft unserer Unternehmen.“, erklärt VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler.

Die Umfrageergebnisse können hier abgerufen werden: https://vdiv.de/publikationen 

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