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Fristverlängerung für den hydraulischen Abgleich gefordert

Immobilienverwalterinnen und -verwalter haben eindeutig zurückgemeldet, dass der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV (Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen) geforderte Abgleich nicht fristgerecht durchführbar sein wird. In größeren Wohnungseigentümergemeinschaften ist dazu ein rechtswirksamer Beschluss erforderlich. Die zur Beschlussfassung notwendigen Eigentümerversammlungen finden in der Regel erst im zweiten Quartal des Jahres statt. Lange Vorbereitungszeiten, zu wenig Personal bei Immobilienverwaltungen sowie die fehlende Möglichkeit der Online-Durchführung resultieren darin, dass sich diese Versammlungen nicht vorziehen lassen. Zudem müssen vorab Angebote eingeholt werden und die Personaldecke ist nicht nur bei den Immobilienverwaltungen, die diese Versammlungen vorbereiten sowie die gefassten Beschlüsse umsetzen sollen, dünn, sondern auch bei den Unternehmen, die den Abgleich in Millionen von Gebäuden vornehmen.

Der hohe technische, zeitliche und finanzielle Aufwand, den diese Maßnahme erfordert, macht eine Umsetzung bis zum geforderten Zeitpunkt unrealistisch. Der VDIV Deutschland hat daher im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) angeregt, die Frist für die Umsetzung des hydraulischen Abgleiches in § 3 Abs. 1 Nr. 1 b) EnSimiMaV auf den 15. September 2024 auszudehnen. Das würde eine Angleichung an die Frist für Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 EnSimiMaV bedeuten.

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Wohnungsneubau und Sanierung in dramatischer Lage

In einem gemeinsamen Appell haben am Freitag 17 Spitzenverbände und Kammern der Planungs-, Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ihre Forderungen an Bundesregierung und Bundestag sowie die Verantwortlichen in den Ländern formuliert.  Dazu gehören u. a., dass Thema Wohnungsbau zur Chefsache zu machen sowie eine gesicherte und ausreichende Förderkulisse zu gewährleisten und moderne Beschluss-Tools zu ermöglichen – darunter explizit auch als moderne Versammlungsform die Online-Eigentümerversammlung.

Die Beteiligten erwarten zudem die zügige Bereitstellung von Grundstücken, die Erleichterung von Umwidmung und Umbau sowie die Möglichkeit des flächendeckend seriellen, modularen und typisierten Bauens. Auch der Klimaschutz und die Notwendigkeit des Abgleichs mit der Praxis finden Eingang in den gemeinsam gezeichneten Forderungen. Alle Punkte des Papiers finden Sie hier.

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