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IW Köln: Versorgungslücke bei barrierereduzierten Wohnungen

Grundlage der Berechnungen ist die Sonderauswertung des Mikrozensus 2022. Daraus ergibt sich dem IW Köln zufolge für das Jahr 2022 ein Bestand von 1,0 Millionen Wohnungen mit besonderen bzw. 1,2 Millionen mit mittleren Barrierefreiheitsmerkmalen. Dem stehen gut 3,0 Millionen Haushalte mit mobilitätseingeschränkten Personen gegenüber. Vielerorts sieht die Situation der betroffenen allerdings weit schlechter aus, als die durchschnittliche Quote von 33 Prozent vermuten lässt. Zum einen verbergen sich dahinter erhebliche regionale Schwankungen: In Brandenburg stehen mit 75 barrierereduzierten Wohnungen auf 100 mobilitätseingeschränkte Haushalte überdurchschnittlich viele altersgerechte Wohnungen zur Verfügung. Weit unter dem Durchschnitt ist die Quote dagegen in Thüringen (15,5 Prozent), Hessen (19,4 Prozent) und Sachsen (19,7 Prozent). Zum anderen werden viele der vorhandenen Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt auch von Haushalten bewohnt, die keinen konkreten Bedarf an einer barrierereduzierten Ausstattung haben. Die Wissenschaftler gehen davon aus, dass im Jahr 2040 etwa zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen werden. „Beim altersgerechten Wohnen rollt die nächste Krise auf uns zu und trifft uns fast unvorbereitet“, warnt IW-Immobilienexperte Philipp Deschermeier. „Wegen der langen Vorlaufzeit bei Planung und Bau brauchen wir Antworten besser heute als morgen. Die Bundesregierung muss den altersgerechten Umbau und den Neubau viel stärker fördern und erleichtern.“

Die IW-Studie ist hier abrufbar.

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Hohes Einsparpotenzial bei Büroflächen des Bundes

Die Analyse des Beratungsunternehmens geht deutlich über die Berechnungen des Bundesrechnungshofes hinaus. Dieser hatte das Einsparpotenzial bei zivilen Bundesbehörden mit bis zu 20 Prozent der Flächen und bis zu 300 Millionen Euro Kaltmiete beziffert. Außerdem hatte die Finanzaufsichtsbehörde darauf hingewiesen, dass der Bund durch Flächeneinsparungen auch den durch das Betreiben und Bauen seiner Gebäude verursachten Ausstoß klimaschädlicher Gase reduzieren und einen Beitrag für eine klimaneutrale Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 leisten würde. „Der Bund hat es bisher versäumt, seine Büroflächen an flexible Arbeitsformen und den dadurch gesunkenen Bedarf anzupassen. Er leistet deshalb unnötige Ausgaben in Millionenhöhe“, so das Fazit des Bundesrechnungshofes. „Der Bund plant und nutzt seine Bürogebäude weiter nach jahrzehntealten Richtlinien. Sie werden den flexiblen Arbeitsformen nicht mehr gerecht und müssen aktualisiert werden. Der Bund sollte überzählige Büroflächen abgeben und Neubauten auf ein Mindestmaß beschränken.“ Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, unverzüglich zeitgemäße Vorgaben für eine bedarfsgerechte Büroflächenplanung einzuführen und ein Programm aufzusetzen, dass seine Behörden zu Flächenreduzierungen verpflichtet. Moderne Konzepte wie die Nutzung eines Büroarbeitsplatzes durch mehrere Beschäftigte beim Desksharing-Modell ließen sich zeitnah und ohne größeren Investitionsaufwand in den bestehenden Gebäuden umsetzen.

Das Beratungsunternehmen sieht noch weitere Ansatzpunkte: „Ein weiteres Problem der Behörden ist, dass deren Gebäude oftmals über die gesamte Stadt verteilt sind. Kooperatives Arbeiten wird in einem solchen Umfeld weniger gefördert“, erklärt Marco Haas, Partner bei combine. Ein Lösungsansatz sei die Konsolidierung von Behördenflächen an einem Standort, um sowohl Flächen als auch Laufwege mit Mitarbeiter und Bürger zu sparen, Synergieeffekte zu schaffen und das Potenzial für den Austausch unter Kollegen zu erhöhen

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