Posts Tagged VDIV - Seite252

Stärkere steuerliche Sanierungsförderung und Flächenzertifikatehandel

Als große Konfliktlinien beschreiben die Wissenschaftler: Höhere energetische Standards treiben die Kosten für die Schaffung von neuem Wohnraum und von Sanierungen in die Höhe und tragen damit zu höheren Mieten bei. Im Sinne des Klimaschutzes soll der Flächenverbrauch verringert werden. Doch für den Wohnungsbau braucht es ausreichend Bauland.

Die Verschiebung des EH-40-Standards für den Neubau begrüßt das IW nachdrücklich. Als zentralen Anreiz für mehr Bestandssanierungen sieht das Institut den CO2-Preis. Nur so könnten Innovationen angeregt und zugleich besonders effizient Einsparungen vorgenommen werden. Außerdem könne über die Einnahmen aus dem CO2-Preis die Förderung finanziert werden. Diese müsse dringend verstetigt werden. Die Wissenschaftler empfehlen eine deutliche stärkere Förderung über die Einkommenssteuer. Sie verweisen auf den für Eigentümer kaum durchschaubaren Förderdschungel von aktuell etwa 3.350 Programmen für rund 9.000 verschiedene Maßnahmen. Die steuerliche Förderung biete Verlässlichkeit, da sie nicht den jährlichen Haushaltsplanungen unterliegt.

Als Instrument zur bedarfsgerechten Ausweisung von Bauland schlägt das IW eine überregionale Steuerung mit einem Flächenzertifikatehandel flankiert mit einem umfassenden Flächenmanagement der Kommunen vor. Darüber hinaus sollten die ab 2023 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhöhten Eigenkapitalanforderungen für Immobilienkredite wieder gelockert, um die Immobilienkonjunktur zu stärken.

Die Studie “Nachhaltigkeit und erschwinglicher Wohnraum – zwei (un-)vereinbare Ziele?” finden Sie hier in voller Länge.

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Bund und Länder schließen Pakt für schnelleres Planen und Bauen

Der vereinbarte Pakt sieht die Vereinheitlichung der Landesbauordnung vor. Darin sollen Nutzungsänderungen von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei gestellt werden. Außerdem wollen die Länder die Regelungen zu Kfz-Stellplatzanforderungen vereinheitlichen und so anpassen, dass die Pflicht zur Ausweisung von Stellplätzen bei Umbau, Aufstockung und Ergänzungen im Bestand entfällt.

Der Bund will noch in diesem Jahr eine bis Ende 2026 befristete Sonderregelung im Baugesetzbuch vorlegen (§ 246 e BauGB). Wenn die Kommune einverstanden ist, kann danach auf einen Bebauungsplan verzichtet werden. Ebenfalls befristet bis 2026 soll eine bundeseinheitliche Genehmigungsfiktion von drei Monaten eingeführt werden. Das heißt: Wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten entscheidet, gilt die beantragte Genehmigung als erteilt.

Serielles und modulares Bauen soll angekurbelt werden. Dazu wollen die Länder regeln, dass bereits einmal erteilte Typengenehmigungen bundesweit gelten. Und schließlich will der Bund bis Ende 2023 eine Leitlinie und Prozessempfehlungen für den Gebäudetyp E vorlegen.

Die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen soll durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts regelmäßig überprüft werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz betonte, das Tempo beim Planen, Genehmigen und Bauen könne nur durch einen gemeinsamen Schulterschluss zwischen Bund und Ländern gelingen. Der „Bau-Turbo-Pakt“ ergänzt das 14-Punkte- Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Bau von bezahlbarem Wohnraum, das die Bundesregierung beim Wohngipfel Ende September 2023 präsentiert hat (wie haben berichtet).

 

 

Mehr News vom VDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular