Posts Tagged Immobilien News - Seite759

Kanzlei Bub Gauweiler & Partner wird aufgelöst

Nach langen Verhandlungen gehen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Bub und Dr. Peter Gauweiler nun getrennte Wege. Anfang März begann die Liquidation der „gefürchtetsten Wirtschaftskanzlei“ Deutschlands. Zuletzt bestanden zwischen den namensgebenden Partnern Meinungsverschiedenheiten über eine Nachfolgelösung für die Kanzlei.

Der Geschäftsbereich von Prof. Dr. Bub, Ehrenpräsident beim Dachverband Deutscher Immobilienverwalter, hat sich mit der Frankfurter Transaktionskanzlei von Peter Memminger zusammengeschlossen. Ihr gehört auch der bekannte Prozessanwalt Franz Enderle an.

Die Sozietät bietet den Kunden unter dem Namen Bub Memminger & Partner „ein deutlich breiter gefächertes Leistungsspektrum”, wie es in einer Presseerklärung heißt. So werden Kunden in den Rechtsgebieten Mergers & Acquisitions, Private Equity & Venture Capital, Übernahme- und Aktienrecht, Restrukturierung, Corporate Governance und Organberatung, Prozessführung sowie Schiedsverfahren und Arbeitsrecht an den Standorten München, Frankfurt und Berlin vertreten.

Zu den größten Erfolgen der Kanzlei Bub Gauweiler zählte ein Vergleich mit der Deutschen Bank über mehr als 900 Millionen Euro für die Erben von Medienunternehmer Leo Kirch im Jahr 2014. Später vertrat die Sozietät den Staat Katar in der Auseinandersetzung mit dem ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger, der die Vergabe der Fußball-WM 2022 an den Wüstenstaat kritisiert hatte, sowie den ehemaligen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Stefan Mappus in mehreren Verfahren um den EnBW-Deal. Bub gründete 1982 in München die Kanzlei Bub & Partner, die seit dem Eintritt von Gauweiler 1996 unter Bub Gauweiler & Partner firmierte.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hamburg: Vermieter von Ferienwohnungen müssen sich registrieren

Immer mehr Städte und Gemeinden gehen gegen die Zweckentfremdung von privaten Wohnungen vor. In Hamburg müssen sich Anbieter wie Airbnb seit 1. April 2019 registrieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Anzeigen für Ferienwohnungen dürfen in der Hansestadt ab sofort nur noch mit einer sogenannten Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden. Hierfür wurde ein Onlinedienst eingerichtet. Inzwischen haben sich schon mehr als 2.400 Nutzer registriert, berichtet die Hamburger Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt (SPD).

Nach anfänglicher Kritik an der Verschärfung lobte Airbnb das digitale und schlanke Registrierungssystem in Hamburg. Das Modell ist allerdings nicht neu –in Berlin müssen sich Vermieter von Ferienwohnungen seit Mai 2018 registrieren. Wer nicht nur Zimmer sondern ganze Wohnungen anbietet, benötigt in der Hauptstadt zudem eine behördliche Genehmigung des Bezirks.

Gegen Wohnungsknappheit und für mehr Lebensqualität

Die Hansestadt möchte mit der Registrierungspflicht der Wohnungsknappheit begegnen und die Lebensqualität in den Szenenkiezen, die besonders viele Touristen anziehen, besser schützen. Hierfür wurde das Wohnraumschutzgesetz der Stadt zum Jahresbeginn 2019 erneut verschärft. Neben der Registrierungspflicht sieht das Gesetz vor, dass Wohnungen nur noch sechs statt wie bisher acht Monate am Stück vermietet werden dürfen. Sollen Teile der Wohnung ständig zur Vermietung angeboten werden, müssen sie weniger als die Hälfte der Gesamtwohnfläche ausmachen. Dabei muss ein Belegungskalender geführt werden und die Daten werden den Finanzbehörden übermittelt.

München: Auskunftspflicht für Airbnb

Auch in der bayerischen Landeshauptstadt stehen Onlineplattformen, die Ferienwohnungen anbieten, zunehmend unter Druck. So urteilte das Verwaltungsgericht München im Dezember 2018, dass Airbnb der Stadt Auskunft über seine Gastgeber geben muss. Das Portal legte dagegen Rechtsmittel ein. Auch der Berliner Senat fordert die Plattform auf, Informationen über nicht registrierte Vermieter preiszugeben – bisher ohne Erfolg. Airbnb beruft sich auf den Datenschutz und kritisiert, dass es der Senat in der Vergangenheit mehrfach ablehnte, ein Registrierungssystem nach dem „Hamburger Modell“ aufzubauen.

Mehr News vom DDIV und zur Immobilienverwaltung unter https://www.hausverwaltung-koeln.com/news/

Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln ist im VDIV  Hausverwaltung Köln, Schleumer Treuhand Immobilienverwaltung Köln bildet aus

Kontakt

Siegburger Str. 364 • 51105 Köln
Tel.: 0221 / 969 824 - 00
Fax.: 0221 / 969 824 - 99
kontakt@hausverwaltung-koeln.com
Zum Kontaktformular