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Berliner Mieterverein will höhere Hürden bei Eigenbedarfskündigung

Der Berliner Mieterverein fordert von der Bundesregierung, bei der für dieses Jahr angekündigten Mietrechtsänderung auch den Kündigungsschutz für Mieter zu stärken. Wer älter als 70 Jahre, schwer erkrankt oder mehr als 20 Jahre Mieter einer Wohnung ist, soll nach Vorstellung des Mietervereins nicht mehr wegen Eigenbedarf gekündigt werden können.

Laut Berliner Mieterverein seien immer mehr Bewohner der Hauptstadt von Eigenbedarfskündigungen betroffen. Einer der Gründe für die seit Jahren steigende Tendenz liege in der zunehmenden Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum. Eine Kündigung wegen Eigenbedarf sei nach Ansicht des Mietervereins häufig die Folge einer Wohnungsprivatisierung.

In der Bundeshauptstadt sind in den Jahren 2008 bis 2017 rund 96.000 Wohnungen privatisiert worden. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Bundesregierung hervor (» BT-Drs. 19/10044). Angesichts dieser Zahl und der Tendenz, dass die Umwandlungen in den zurückliegenden Jahren wieder zunehmen, fordert der Berliner Mieterverein mehr Schutz für Mieter vor Kündigung wegen Eigenbedarf. Die Rechtsprechung habe die Möglichkeiten, Eigenbedarf geltend zu machen, erweitert. Grund genug für den Mieterverein, Korrekturen am Mietrecht zu fordern, mit denen das Kündigungsrecht wegen Eigenbedarf auf Eigentümer, deren Partner und Kinder begrenzt wird. Außerdem wolle man besondere Härtefallgründe für hohes Alter der Mieter und eine lange Mietdauer in § 574 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verankert haben.

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Weitere Verschärfung der Münchener Zweckentfremdungssatzung geplant

Nach der letzten Novellierung der Münchener Zweckentfremdungssatzung im November 2017 erwägt die Stadtspitze weitere Verschärfungen. So prüfe das Sozialreferat der Landeshauptstadt momentan, ob eine Ersatzwohnung, die durch den Eigentümer bei Wegfall der ursprünglichen Wohnung angeboten werden muss, zukünftig in demselben Stadtbezirk liegen muss.

Die bisherige Regelung der Zweckentfremdungssatzung für München sieht vor, dass Mietern, die ihre Wohnung beispielsweise wegen Abbruch, Umwidmung in Gewerbe oder aufgrund umfangreicher Modernisierungsmaßnahmen aufgeben müssen, eine Ersatzwohnung innerhalb der Stadt angeboten werden muss. Alternativ kann der Mieter durch eine Zahlung für einen Auszug ohne Annahme einer Ersatzwohnung entschädigt werden. Der neue Vorstoß aus dem Münchener Rathaus verfolgt die Idee, dass ehemaligen Mietern in Wohnortnähe eine neue Wohnung angeboten werden solle. Die Überprüfung entsprechender Möglichkeiten laufen derzeit. Das Sozialreferat wolle schnellstmöglich eine Beschlussvorlage erarbeiten.

Auslöser für eine mögliche Verschärfung der Zweckentfremdungssatzung ist ein aktuelles Bauvorhaben in der Nähe des Münchener Hauptbahnhofs, bei dem ein Hotel errichtet werden soll. Das bestehende Gebäude muss dafür abgebrochen werden. Den bisherigen Mietern wurden Ersatzwohnungen in einem Neubau im elf Kilometer entfernten Stadtteil Neuperlach im Südosten Münchens angeboten.

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