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Immer mehr Mietwohnungen werden zu Eigentum

Nach Ansicht der Bundestagsfraktion Die Linke sei die zunehmende Privatisierung von Mietwohnungen längst nicht das alleinige Problem sogenannter A-Städte wie Berlin, Hamburg, München oder Frankfurt am Main. Deshalb wollte sie in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wissen, wie viele Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen es in ganz Deutschland in den vergangenen Jahren gegeben hat. Mittlerweile liegt die entsprechende Antwort (» BT-Drs. 19/10044) vor. Nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung gebe es aber lediglich Auswertungen für die Bundeshauptstadt.

Die exemplarisch an Berlin dargestellte Entwicklung zeige, dass die Zahl der Umwandlungen von Miete in Wohneigentum in den vergangenen Jahren angestiegen sei. Das Privatisierungsniveau habe in Berlin Ende der 1990er Jahre und Anfang der 2000er Jahre aber höher gelegen als heute. Spitzenwerte finden sich für Berlin demnach im Jahr 1998 mit insgesamt 18.449 Umwandlungen in Wohneigentum und im Jahr 2000 mit 21.354 Wohnungen, die zu Eigentum wurden. Aus der Zahlenreihe insgesamt ist eine Zunahme der umgewandelten Mietwohnungen von 2.061 im Jahr 1991 auf 16.548 Wohnungen im Jahr 2017 abzulesen. Zwischen dem Hoch im Jahr 2000 und dem heutigen Wert lagen allerdings auch Jahre mit einer eher niedrigen Zahl an Privatisierungen von Mietwohnungen.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung auch hervorgeht, werde im Zusammenhang mit diesen Privatisierungen über steigende Mieten, eine Zunahme von Eigenbedarfskündigungen und die Veränderung der sozialen Durchmischung von Wohnvierteln berichtet. Deshalb solle durch eine Überarbeitung der geltenden Rechtslage ein besserer Ausgleich der Interessen zwischen Mietern und Eigentümern erreicht werden. Auf dem Wohngipfel (» der DDIV berichtete) wurde der Beschluss gefasst, die Möglichkeiten zu reduzieren, Mietwohnungen in Eigentum umzuwandeln. Bundesbauministerium und Bundesjustizministerium haben deshalb bei Ländern und Kommunen entsprechende Handlungsoptionen abgefragt. Die Prüfung, wie der Beschluss des Wohngipfels umgesetzt werden kann, sei noch nicht abgeschlossen.

Die Fragesteller erkundigten sich zudem nach den Absichten, strengere Regelungen zum Schutz der Mieter vor Eigenbedarfskündigungen beziehungsweise eine Begrenzung des Kündigungsrechts wegen Eigenbedarf auf die Eigentümer einzuführen. Solche Überlegungen seien nicht Gegenstand des aktuellen Vorhabens zur Änderung des Mietrechts. Man wolle hier die Entwicklung der Rechtsprechung zur Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarf beobachten.

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Brandenburg: bald Bauantrag per Mausklick

In Brandenburg soll der Weg zur Baugenehmigung bald sehr viel leichter werden. Das geht aus einer aktuellen Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage hervor (Drucksache 6/11358). So sollen Bauanträge mit einem virtuellen Bauamt zukünftig vollständig online bearbeitet werden können. Vereinfacht wird damit aber nicht nur die Antragstellung, sondern auch die Kommunikation aller an der Baumaßnahme Beteiligten.

Bereits seit 2002 laufen die Vorbereitungen für das virtuelle Bauamt, und zwar im Rahmen der E-Government-Strategie der Landesregierung. Ergebnis einer jahrelangen Vorbereitung ist das Gesetz über die elektronische Verwaltung im Land Brandenburg, das mehr Bürgernähe verspricht und viele Verwaltungsprozesse vereinfachen soll. Das Gesetz sorgt dafür, dass Behörden einen elektronischen Zugang und Formulare öffentlich bereitstellen müssen.

Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung in Potsdam mitteilt, soll das virtuelle Bauamt ab August online gehen. Zwar können sich Bauherren und Architekten bereits seit 2009 über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren, der letzte Schritt zur vollständigen Antragstellung steht aber noch aus. Sobald das virtuelle Bauamt online verfügbar ist, können sich Bauherren oder Objektplaner dort registrieren und die für Bauprojekte erforderlichen Unterlagen mit wenigen Handgriffen hochladen. Am Bau beteiligte Unternehmen, wie Handwerker oder Statiker und Architekten können dann wiederum zu diesem Vorgang “eingeladen” werden, um auf der Plattform miteinander zu kommunizieren und zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus kann der Antragsteller mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Kontakt treten.

Nach Angaben des Ministeriums stehe allerdings noch nicht fest, ob sich alle 20 unteren Baubehörden der neuen Onlineplattform anschließen werden. Die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: » Bauen Online – Das Virtuelle Bauamt des Landes Brandenburg.

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