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Ergebnis im Vermittlungsausschuss: CO2-Zertifikate werden deutlich teurer

Der Einstiegspreis pro Tonne CO2 soll ab 2021 25 Euro betragen und in den Folgejahren um fünf Euro, ab 2024 um zehn Euro jährlich steigen. Mit Beginn 2026 ist geplant, dass die CO2-Zertifikate in einem Preiskorridor zwischen 55 und 65 Euro frei auf dem Markt gehandelt werden. Das sieht der Entwurf eines ersten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes vor.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Festlegungen des Vermittlungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat umgesetzt. Im Rahmen des Klimapakets hatte die Bundesregierung angekündigt, erstmals einen nationalen Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr ab dem Jahr 2021 einzuführen. Dafür war zunächst ein deutlich niedrigerer Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne CO2 geplant. Der Bundesrat hatte am 29. November 2019 wegen der steuergesetzlichen Regelungen zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2030 den Vermittlungsausschuss angerufen.

Als Ergebnis haben sich Bundestag und Bundesrat nun auf eine Erhöhung der Zertifikatspreise verständigt. Die zusätzlich erzielten Erlöse sollen vollständig zur Senkung der EEG-Umlage und ab dem 1. Januar 2024 zur Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler eingesetzt werden.

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BMJV plant verschärfte Regelung für Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sollen künftig eine Genehmigung einholen, wenn sie die Wohnungen aufteilen und einzeln an Kapitalanleger oder Selbstnutzer verkaufen wollen. Einen entsprechenden Vorschlag hat das Bundesjustizministerium in die laufenden Abstimmungen zur Novelle des Baugesetzbuchs eingebracht. Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belegt, dass der Wohnungsmarkt durch ein solches Umwandlungsverbot nicht entlastet wird.

Das BMJV will mit der Verschärfung der Genehmigungspflicht die aktuellen Mieter davor schützen, dass sie im Falle von Aufteilungen aus ihren Wohnungen gedrängt werden. Der bereits bestehende dreijährige Kündigungsschutz oder der bis zu zehnjährige Schutz in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt reichen dafür nicht aus, so die Argumentation. Die neue Regelung ist zunächst für höchstens fünf Jahre geplant. Angehörige des Eigentümers sollen davon ausgenommen sein. Bauminister Horst Seehofer (CSU) hat sich ebenfalls für schärfere Regeln bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen ausgesprochen.

Die Autoren der Studie argumentieren, die bisherigen Mieter seien aufgrund des bereits heute bestehenden dreijährigen Kündigungsschutzes ausreichend vor Verdrängung geschützt. In Regionen mit starker Wohnungsknappheit können Mieter die Kündigung sogar bis zu zehn Jahre aufschieben. In der jüngsten Jahresstatistik des Deutschen Mieterbundes nehmen Beratungen zu Umwandlungen/Eigentümerwechsel mit 0,7 Prozent eine marginale Rolle ein.

Ein Umwandlungsverbot könnte diverse negative Folgen nach sich ziehen, so eine Studie des IW Köln. Die bisherigen Mieter hätten keine Möglichkeit, die Wohnung zu erwerben, was jedoch vielfach für sie günstiger wäre. Die ohnehin stagnierende Eigentumsquote würde weiter verringert. Die Option für Menschen, an der Vermögensentwicklung im Wohnungsmarkt teilzuhaben und ihre Altersvorsorge zu stärken, werde deutlich eingeschränkt. Und: Durch eine Verknappung des Angebots an Eigentumswohnungen würde deren Wert steigen und damit die Hürde gerade für Privatleute zusätzlich erhöht.               

Als Alternative schlägt das IW Köln kommunale Kredite vor. Mit diesem Geld könnten Mieter, deren Wohnungen umgewandelt werden sollen, selbst kaufen und würden so von Mietern zu Eigentümern. Davon würden auch die Städte profitieren: Da Kreditausfälle in Deutschland gering sind, würden die Städte sichere Zinseinnahmen generieren.

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