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Bundestag beschließt Klimaschutzgesetz

Der Deutsche Bundestag hat mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wesentliche Teile des Klimaschutzpakets beschlossen. Union und SPD wollen mit dem Klimaschutzprogramm sicherstellen, dass Deutschland sein Klimaschutzziel für das Jahr 2030 einhält. Bis zu diesem Zeitpunkt will Deutschland seinen Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent im Vergleich zu 1990 verringern.

Das verabschiedete »Klimaschutzgesetz legt fest, welche Mengen von klimaschädlichen Gasen die Bereiche Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Energie und Industrie jährlich ausstoßen dürfen. Neu ist: Werden die Vorgaben nicht eingehalten werden, muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen.

Das Gesetz sieht steuerliche Anpassungen vor, um die CO2-Reduktion bis zum Jahr 2030 zu fördern. Für die Immobilienwirtschaft besonders interessant: Energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2029 durch einen Abzug von 20 Prozent der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert werden. Förderfähig sind Einzelmaßnahmen wie Wärmedämmung von Wänden und Dächern, die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren sowie die Erneuerung beziehungsweise der Einbau von Lüftungsanlagen und die Optimierung bestehender Heizungsanlagen (» der VDIV berichtete).

Beschlossen wurde auch, dass es ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Bereiche Wärme und Verkehr geben wird. Unternehmen, die mit Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel handeln, müssen für den Treibhausgas-Ausstoß, den ihre Produkte verursachen, Verschmutzungsrechte erwerben. Das geschieht über einen neuen nationalen Emissionshandel. Zunächst gilt für fünf Jahre ein Festpreis: Er startet mit zehn Euro pro Tonne CO2 und steigt bis zum Jahr 2025 auf 35 Euro pro Tonne. Nach der fünfjährigen Einführungsphase ist vorgesehen, dass die Verschmutzungsrechte, deren Gesamtmenge gemäß Klimazielen begrenzt ist, per Auktion ersteigert werden. Der Preiskorridor ist dabei auf 35 bis 60 Euro pro Tonne festgelegt (» der VDIV berichtete).

Der Bundesrat muss den steuerlichen Teilen des Pakets noch zustimmen. Bei Beratungen des Bundesrats war bereits deutlich geworden, dass die Bundesländer an vielen Stellen noch Gesetzesänderungen erreichen wollen. Ein Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat gilt daher als wahrscheinlich.

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Wohneigentumsquote in Deutschland bleibt trotz günstiger Bauzinsen niedrig

Im Mieterland Deutschland ist die Wohneigentumsquote seit dem Jahr 2000 nur von 41Prozent auf rund 46 Prozent gestiegen, seit sieben Jahren stagniert sie. Neben der Schweiz ist Deutschland somit das einzige Land in Europa, in dem mehr als die Hälfte der Haushalte nicht in den eigenen vier Wänden lebt. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft hat untersucht, woran das liegt und wie die Deutschen wohnen.

So ging der Anteil derer, die in der eigenen Immobilie leben, in den jüngeren Altersgruppen deutlich zurück. Lag er im Jahr 1999 bei den 25- bis 34-Jährigen noch bei 23 Prozent, betrug er 2017 nur noch zwölf Prozent. Ein Grund hierfür ist die gestiegene Zuwanderung. Bei den Neuankömmlingen handelt es sich oft um junge Menschen, die bis zum Aufbau eines ausreichenden Kapitalstocks als Mieter leben. Zudem wächst mit der Zahl der Studierenden die Gruppe, die erst später ins Arbeitsleben einsteigt und mit dem Ansparen für die eigenen vier Wände beginnt.

Ein hoher Schulabschluss hat dagegen keinen Einfluss auf die Wohneigentumsquote. Er korreliert zwar positiv mit dem Einkommen, erfordert aber mehr Zeit. Andererseits impliziert eine kürzere Schullaufbahn einen früheren Eintritt in das Berufsleben und damit die Möglichkeit früher mit dem Sparen zu beginnen.

Der Besitz von Wohneigentum unterscheidet sich nicht nur hinsichtlich verschiedener sozio-ökonomischer und demographischer Merkmale, sondern ist heterogen in Deutschland verteilt. So sind Großstädte weitestgehend Mieterstädte, nur 31 Prozent der Haushalte wohnen dort im selbstgenutzten Eigentum. In kleineren Gemeinden mit unter 20.000 Einwohnern leben dagegen 58 Prozent von ihnen in der eigenen Immobilie, die Hälfte davon in einem freistehenden Ein- bis Zweifamilienhaus. Dabei liegt die Eigentumsquote für diesen Gebäudetyp über alle Gemeindegrößen hinweg mit circa 78 Prozent am höchsten. Dahinter folgen die Reihenhäuser. In Kleinstädten wohnen 15 Prozent der Haushalte in einem solchen, davon 68 Prozent als Eigentümer. In den Mittelstädten sind es 19 Prozent bei einem Eigentümeranteil von 75 Prozent. In den Großstädten ab 100. 000 Einwohner leben nur 13 Prozent der Haushalte in einem Reihenhaus – aber der Eigentümeranteil von 77 Prozent ist der höchste im Vergleich der drei Größenklassen.

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