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Endlich Einigung bei der Grundsteuer

Die Koalitionspartner SPD und CDU/CSU haben sich nach monatelangem Hin und Her endlich auf eine Reform der Grundsteuer einigen können. Größter Streitpunkt war dabei die Forderung nach einer Öffnungsklausel für die Bundesländer. Diese soll kommen; dafür muss aber das Grundgesetz geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform soll bis Jahresende abschließend beraten werden.

Strittig war auch die Grundsatzentscheidung, ob ein wertebasiertes Modell für die Berechnung der Grundsteuer zugrunde gelegt wird, wie es Bundesfinanzminister Olaf Scholz und SPD-geführte Bundesländer wollen, oder ein Flächenmodell, wie es unter anderem von Bayern und Hamburg favorisiert wird. Nun habe die Koalition Einigkeit in allen substanziellen Fragen für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer erzielt. So soll eine bundeseinheitliche Berechnungsgrundlage geschaffen werden, in die unter anderem der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete einfließen sollen. Außerdem ist eine Öffnungsklausel für die Bundesländer vorgesehen. Dafür soll und muss Artikel 72 Absatz 3 Grundgesetz (GG) ergänzt werden, um den Ländern die Befugnis zu umfassenden abweichenden landesrechtlichen Regelungen einzuräumen.

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Andreas Jung, sieht darin ein starkes Bekenntnis zu Föderalismus und kommunaler Selbstverwaltung. Mit diesem Weg könne bezahlbarer Wohnraum gesichert und unnötige Bürokratie verhindert werden, denn mit der Öffnung für eigene Ländergesetze würden passgenaue Lösungen ermöglicht. Widerstand kommt hingegen aus den Reihen der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag. So sagt der kommunalpolitische Sprecher, Bernhard Daldrup, dass die Öffnungsklausel zu mehr Bürokratie führe, das Recht zersplittere, die Wirtschaft belaste und nicht gerecht sei.

Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass das Gesetz bis Jahresende steht und die Neuregelung zum 1. Januar 2020 in Kraft treten kann. Bis dahin wird es sicherlich noch einige kontroverse inhaltliche Debatten und Diskussionen im Bundestag geben. Das betrifft auch weiterhin die Frage nach der Umlagefähigkeit der Grundsteuer, für deren Abschaffung sich die SPD einsetzt (» der DDIV berichtete).

Einführung der Grundsteuer C

In ihrer Antwort (BT-Drs. 19/16641) auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen teilt die Bundesregierung mit, dass über die Einführung und Ausgestaltung der sogenannten Grundsteuer C für baureife Grundstücke (» der DDIV berichtete) im Kontext mit der Reform der Grundsteuer insgesamt zu entscheiden sei. Da der Abstimmungsprozess andauere, könne die Bundesregierung hierzu noch nicht Stellung nehmen, heißt es in der Antwort.

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Mieterbunddirektor wird neuer Präsident des Deutschen Mieterbundes

Die Delegierten haben Lukas Siebenkotten am 14. Juni 2019 einstimmig zum neuen Präsidenten des Deutschen Mieterbundes (DMB) gewählt. Er ist der erste hauptamtliche Präsident des DMB und folgt auf Dr. Franz-Georg Rips, der nach zwölf Jahren an der Spitze des Mieterbundes aus Altersgründen nicht mehr kandidierte.

Siebenkotten ist seit vielen Jahren im Einsatz für bezahlbares Wohnen und Mieterinteressen, und er ist ein politischer Mensch. Der studierte Jurist war Beigeordneter und später Bürgermeister der Stadt Willich. Danach war er als Rechtsanwalt tätig und von 2004 bis 2009 Vorsitzender der SPD-Fraktion im Viersener Kreistag. Seit September 2008 bis zu seiner Wahl zum neuen DMB-Präsidenten war Lukas Siebenkotten Direktor des Deutschen Mieterbundes. In seiner Amtszeit als Präsident wolle er sich unter anderem weiter intensiv für eine vernünftige Wohnungspolitik einsetzen.

Der bisherige Mieterbund-Präsident, Dr. Franz-Georg Rips, wurde zum Ehrenpräsidenten des Deutschen Mieterbundes ernannt. Er war 12 Jahre Präsident des Deutschen Mieterbundes, zuvor über 12 Jahre Bundesdirektor der Mieterorganisation. Aus Altersgründen trat Dr. Franz-Georg Rips nicht mehr zur Wahl für das Präsidentenamt des Deutschen Mieterbundes an.

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