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Immobilienverwalter des Jahres 2019

Schwerpunkt der diesjährigen Ausschreibung für die Suche nach dem Immobilienverwalter des Jahres ist die Herausforderung, qualifizierte Fachkräfte zu finden und im Unternehmen zu halten. Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter richtet sich dabei an Miet- und WEG-Verwaltungen aus ganz Deutschland, die sich mit einer erfolgreichen Personalstrategie als attraktive Arbeitgeber positionieren und sich dadurch positiv von Wettbewerbern absetzen. Bis zum 31. Juli 2019 können Sie Ihr Erfolgskonzept einreichen.

Qualifizierte und motivierte Mitarbeiter sind wesentlich, um als Unternehmen langfristig am Markt bestehen zu können. Aufgrund des Fachkräftemangels ist es deshalb umso wichtiger, Mitarbeiter langfristig im Unternehmen zu halten sowie geeignete Nachwuchskräfte zu gewinnen. Heutzutage sind dafür innovative Konzepte gefragt.

Mit welchen speziellen Strategien binden Sie erfahrene Mitarbeiter und Nachwuchskräfte langfristig an Ihr Unternehmen? Bieten Sie ein attraktives, zeitgemäßes Arbeitsumfeld mit regelmäßigen Team-Mittagspausen, flexiblen Arbeitszeiten oder Home-Office-Option? Inwiefern integrieren Sie digitale Prozesse in die Arbeitsabläufe und sind digitale Lösungen vielleicht der Schlüssel gegen Fachkräftemangel? Für die Wahl zum Immobilienverwalter des Jahres sucht der DDIV Unternehmen, die innovative Antworten auf diese Fragen haben und Entwicklungsmöglichkeiten digitaler Arbeitsprozesse in das operative Tagesgeschäft involvieren.

Die Preisverleihung und Vorstellung der drei besten Konzepte wird auf dem Festabend des » 27. Deutschen Verwaltertages am 12. September in Berlin stattfinden. Die Preisträger erhalten ein Preisgeld und werden bei individuellen Marketingmaßnahmen unterstützt. Über alle Gewinner wird zudem eine Reportage gedreht, die nach Veröffentlichung frei vervielfältigt und in sozialen Netzwerken genutzt werden kann. Weitere Informationen zur diesjährigen Ausschreibung, den Teilnahmebedingungen und zur Online-Bewerbung finden Sie unter: » www.immobilienverwalter-des-jahres.de

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Bayern: Volksbegehren gegen Mieterhöhungen

Der Mieterverein München hat nicht nur die bundesweit erste Musterfeststellungsklage im Mietrecht eingereicht (» der DDIV berichtete), er will nun mit einem Volksbegehren dafür sorgen, dass die Mieten in Bayern eingefroren werden. Das soll für Bestandsgebäude gelten, nicht aber für neu errichtete Wohngebäude, denn man wolle Investoren nicht verschrecken.

Die bayerische Landesverfassung räumt das Recht ein, durch ein Volksbegehren eine Gesetzesvorlage in den Landtag einzubringen. Für die Zulassung muss der Mieterverein nun zunächst 25.000 Unterschriften sammeln. Dem Volksbegehren selbst müssen dann wiederum zehn Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen, damit die Gesetzesvorlage zum Einfrieren der Bestandsmieten in Bayern in den Landtag eingebracht werden kann. Sollte der Landtag den Gesetzentwurf ablehnen, findet ein Volksentscheid statt. Ausarbeiten lässt der Mieterverein den entsprechenden Gesetzestext von zwei Rechtsprofessoren der Universität Bielefeld. Im Oktober will der Mieterverein mit der Unterschriftensammlung beginnen.

Zentrale Forderung des Mietervereins München ist es, dass angesichts der immer weiter steigenden Mietkosten Bestandsmieten für einen Zeitraum von fünf Jahren nicht angehoben werden dürfen. Weiterhin soll bei der Neuvermietung von Bestandswohnungen die Mietspiegelmiete nicht überschritten werden. Zudem will der Mieterverein die Deckelung für Mietanpassungen nach Modernisierungsmaßnahmen erreichen. So wolle man die Modernisierungsumlage von drei auf zwei Euro pro Quadratmeter absenken. Unterstützung erhält der Mieterverein von der Münchener SPD. Insbesondere Münchens Oberbürgermeister, Dieter Reiter, ist auf der Seite der Initiatoren des Volksbegehrens. Bedenken hingegen äußert der bayerische Bauminister, Hans Reichhart von der CSU, der das Instrument nicht für geeignet hält, um den Wohnungsmarkt zu entlasten. Auch die FDP in Bayern sieht in einer Begrenzung der Mietpreise nicht den richtigen Ansatz, um die Ursachen der Mietpreisexplosion zu bekämpfen.

Grüne wollen bundesweite Mietobergrenze

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Einführung einer bundesweiten Mietobergrenze. Mit Fraktionsbeschluss vom 3. Mai 2019 wollen sie für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt erreichen, dass dortige Mieten maximal um drei Prozent jährlich angehoben werden dürfen, ohne aber die ortsübliche Miethöhe zu überschreiten. Im Fraktionsbeschluss heißt es weiter: „Bei Neuanmietung sollte die Mietobergrenze bei 5 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Dazu wollen wir die Mietpreisbremse wirksam machen: Unnötige Ausnahmen gehören abgeschafft, damit sie für deutlich mehr Mietverträge Geltung erhält.” Nach Vorstellung der Grünen sollen Missbrauch und überhöhte Mietforderungen mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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